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Kölner Strafrechtsprofessorin kritisiert doppelte Standards der Justiz in der Corona-Pandemie

Köln, 09.06.2024 – Die renommierte Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski, Mitglied im Deutschen Ethikrat, äußert scharfe Kritik an der fehlenden parlamentarischen Aufarbeitung der Corona-Pandemie. In einem Gastbeitrag für den „Kölner Stadt-Anzeiger“ weist sie auf die gravierenden Folgen hin, die das Fehlen dieser Aufarbeitung für die Gesellschaft haben könnte.

Rostalski beklagt zudem „doppelte Standards“ der Strafjustiz bei der Verfolgung möglicher Straftaten im Zusammenhang mit der Pandemie. Insbesondere ein laufendes Verfahren vor dem Landgericht Köln gibt Anlass zu ihrer Kritik. Dort soll ein Twitter-Nutzer wegen der Erstellung einer vermeintlichen „Feindesliste“ strafrechtlich belangt werden, die Kritik an den Corona-Maßnahmen beinhaltet. Die Professorin argumentiert, dass die Strafverfolgungsbehörden das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht ausreichend berücksichtigen.

Am kommenden Mittwoch steht die Verhandlung vor dem Landgericht Köln an. Rostalski warnt davor, dass solche Verfahren die Meinungsfreiheit einschränken und die Spaltung in der Gesellschaft vertiefen könnten. Es sei wichtig, auch unpopuläre Meinungen zuzulassen und dem Recht auf freie Meinungsäußerung den gebührenden Raum zu geben.

Die Professorin fordert eine differenziertere Betrachtung und eine Sensibilisierung für die Bedeutung von Meinungsfreiheit in Zeiten der Krise. Die Gesellschaft müsse in der Lage sein, auch kontroverse Themen offen und respektvoll zu diskutieren, ohne dabei in einen strafrechtlichen Konflikt zu geraten.

In Anbetracht der kommenden Verhandlung vor dem Landgericht Köln ruft Rostalski dazu auf, die Grundsätze der Meinungsfreiheit und des demokratischen Diskurses zu wahren.

Quelle: [Kölner Stadt-Anzeiger](https://www.ksta.de/politik/koelner-prozess-ist-eine-feindesliste-mit-impfbefuerwortern-eine-straftat-805676)