MADRID, 13. Mai. (EUROPA PRESS) –
Die Organisationen Kinderplattform, Save the Children und UNICEF Spanien haben an diesem Montag um universelle Hilfe für die Kindererziehung in Spanien gebeten, um die Kinderarmut zu verringern.
„Eine universelle erstattungsfähige Erziehungsbeihilfe ist die beste Option, um zu verhindern, dass Spanien weiterhin zu einem der Länder mit der höchsten Kinderarmutsrate in der Europäischen Union wird“, sagt der Direktor der Childhood Platform, Ricardo Ibarra.
Darüber hinaus weist Ibarra darauf hin, dass zur Beendigung der Kinderarmut „die Umverteilungsfähigkeit des Staates verbessert und sichergestellt werden muss, dass die Hilfe die Familien erreicht, die sie am meisten benötigen“.
Konkret haben die Organisationen den Bericht „Steuerreformvorschlag zur Umsetzung der Elternbeihilfe“ aus dem Jahr 2021 aktualisiert, um ihre Steuerreformvorschläge an die aktuelle sozioökonomische Situation in Spanien anzupassen.
Der Bericht erwägt vier Steuerreformszenarien, deren Endziel darin besteht, „Kinderarmut und Ungleichheit zu verringern und die Auswirkungen auf den Haushalt abzuschätzen“. So geben sie an, dass sie die Möglichkeit vorsehen, dass Abzüge als Hilfe erhoben werden können, damit alle Haushalte darauf zugreifen können.
Das erste Szenario sieht einen erstattungsfähigen, allgemeinen und festen Abzug von 1.440 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind unter 18 Jahren vor, eine Maßnahme, die den Mindestabzug für Nachkommen unter 18 Jahren ersetzen würde. Geschätzte Bruttokosten von 11.288 Millionen Euro pro Jahr (Nettokosten von 8.668 Millionen Euro) und eine Reduzierung der moderaten Kinderarmut um 5,4 Prozentpunkte.
Das zweite Szenario sieht vor, dass dieser allgemeine erstattungsfähige Abzug einkommensabhängig angepasst wird und für Familien mit geringerem Einkommen einen Höchstbetrag von 2.600 Euro erreicht. Dies käme vor allem Alleinerziehenden zugute und könnte die moderate Kinderarmut um fast drei Prozentpunkte reduzieren; Die geschätzten Bruttokosten würden 5.801 Millionen Euro betragen (Nettokosten 3.180 Millionen Euro).
Das dritte Szenario sieht vor, dass der rückzahlbare Abzug von 1.440 Euro pro unterhaltsberechtigtem Kind auf Familien unterhalb der entsprechenden Armutsgrenze angewendet wird. Dieser Vorschlag würde zu einer Verringerung der moderaten Kinderarmut um 3,1 Prozentpunkte führen und die geschätzten Kosten würden sich auf 5.755 Millionen Euro belaufen (Nettokosten von 3.135 Millionen Euro).
Schließlich schlägt das vierte Szenario wie das vorherige vor, dass der erstattungsfähige Abzug auf Haushalte unterhalb der Armutsgrenze konzentriert wird, seine Höhe jedoch auch auf der Grundlage der Differenz zwischen Einkommen und dieser Armutsgrenze berechnet wird. Diese Maßnahme würde höhere Hilfsbeträge bedeuten und könnte die Kinderarmut beseitigen, da sie den am stärksten gefährdeten Haushalten zugewiesen würde. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 7.487 Millionen Euro (Nettokosten von 5.227 Millionen Euro).
„Die meisten Szenarien, die wir analysieren, zielen darauf ab, alle Jungen und Mädchen zu erreichen, insbesondere diejenigen aus den am stärksten gefährdeten Familien. Unser Engagement gilt dem ersten von ihnen“, sagt Gabriel González, Experte für Kinderpolitik bei UNICEF Spanien Um alle Haushalte zu erreichen, ist es notwendig, dass die Steuerreform mit der Universalität der Einkommensteuererklärung einhergeht.
Die Leiterin der politischen Interessenvertretung bei Save the Children, Carmela del Moral, erklärt ihrerseits, dass trotz der Fortschritte in den letzten Jahren, unter anderem mit der Umsetzung des Mindesteinkommens (IMV) und seiner Kinderzulage, „Spanien liegt bei den Investitionen in Leistungen für Kinder noch weit vom europäischen Durchschnitt entfernt.“ Ebenso heißt es, dass es eines der „wenigen“ europäischen Länder sei, das nicht allen Kindern, „die unter den Folgen steigender Preise leiden“, eine Sozialleistung bietet. „Es ist notwendig, Verbesserungen bei Maßnahmen, die sich auf die am stärksten gefährdeten Haushalte konzentrieren, mit der wirtschaftlichen Unterstützung für Millionen von Haushalten mit Mädchen und Jungen zu kombinieren“, fügt er hinzu.
Die Organisationen erinnern daran, dass Spanien die höchste Kinderarmutsrate in der Europäischen Union hat (28,9 %) und dass 13,7 % der Kinder und Jugendlichen in Spanien (mehr als eine Million) unterhalb der schweren Armutsgrenze leben. Sie berichten auch, dass die Rate der sozialen und materiellen Deprivation in der Kindheit, die „zu Schwierigkeiten beim Zugang zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen führt“, 12,3 % erreichte.
Sie geben außerdem an, dass Spanien in Familientransfers ein Drittel dessen investiert, was der EU-15-Durchschnitt ausgibt (0,5 % des BIP im Vergleich zu 1,5 % des europäischen Durchschnitts) und dass das Elternunterstützungssystem ein System „sehr gezielter“ Leistungen darstelle, so der Umfang davon ist seiner Meinung nach „begrenzt“. „Spanien stellt im europäischen Kontext eine Anomalie dar, da es eines der wenigen Länder ist, in dem es kein allgemeines Erziehungsgeld gibt“, fügen sie hinzu.
Schließlich betonen die Organisationen, dass es „wichtig“ sei, den Entwurf des Familiengesetzes „so schnell wie möglich“ zu verabschieden, um „die Umsetzung ehrgeiziger wirtschaftlicher Unterstützungsmaßnahmen für Millionen von Haushalten mit Mädchen und Jungen gesetzgeberisch zu unterstützen“.