PALMA, 18. Mai. (EUROPA PRESS) –

Die Erste Abteilung des Provinzgerichts der Balearen wird an diesem Montag (9:30 Uhr) über eine 58-jährige Krankenschwester urteilen, die wegen sexueller Nötigung angeklagt ist, weil sie eine Patientin während einer Konsultation zur Fellatio gezwungen hat.

Der Anklage zufolge datieren die Ereignisse auf den 9. Dezember 2022, als der Angeklagte als Krankenpfleger in der Drogenabhängigkeitshilfe eines Sozialbereichs arbeitete.

An diesem Tag hatte ich um 11:30 Uhr einen geplanten Besuch bei einem Patienten. Der Staatsanwalt weist darauf hin, dass die Angeklagte während dieses Besuchs etwas nervös wirkte und das Opfer aufforderte, eine Urinprobe zu entnehmen, was sie jedoch mitteilte, dass sie dies zu diesem Zeitpunkt nicht konnte.

Dazu forderte ihn die Krankenschwester auf, in ein Restaurant oder eine Bar zu gehen und gegen 14:00 Uhr wiederzukommen. Das Opfer verließ die Sprechstunde und kam zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, obwohl die Sprechstunde außerhalb der Sprechstunde lag.

Beim Betreten des Büros schloss der Angeklagte die Tür ab und ging ins Badezimmer. Als er ging, näherte er sich der Frau, ließ seine Hose herunter und forderte sie auf, eine Fellatio an ihm durchzuführen, was sie ablehnte. Als Reaktion darauf setzte sich der Mann vor sie und packte sie am Kopf.

Für diese Vorkommnisse beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und als zivilrechtliche Haftung eine Entschädigung des Opfers in Höhe von 12.000 Euro.