Der Fahrer des Fahrzeugs, ein Einwohner von Badajoz, ist bereits im Gefängnis

BADAJOZ, 27. Nov. (EUROPA PRESSE) –

Agenten der Guardia Civil und der Nationalpolizei haben in einer gemeinsamen Aktion ein Fahrzeug abgefangen, das in der Gemeinde La Roca de la Sierra unterwegs war und mehr als 1,5 Kilo Heroin in einem Doppelboden versteckt hatte.

Die Aktion fand nach dreimonatigen Ermittlungen und Informationsaustausch zwischen dem Team für organisierte Kriminalität und Drogenbekämpfung (EDOA) der Guardia Civil von Badajoz und Agenten der Nationalpolizei statt, die zu zahlreichen Aktivitäten eines Einwohners von Badajoz führten Vorstrafen, der angeblich für die Einfuhr von Drogen in die Provinz Badajoz verantwortlich war.

So fing die Guardia Civil Mitte November im Rahmen der auf den Straßen der Gemeinde La Roca de la Sierra eingerichteten Dienste das vom Verdächtigen gefahrene Auto ab.

Bei der gründlichen Inspektion seiner Habseligkeiten und des Fahrzeugs entdeckten die Beamten einen doppelten Boden oder eine Vertiefung in einer der Hintertüren, in der er 1.565 Gramm Heroin versteckte, verteilt auf drei sorgfältig vakuumverpackte Pakete.

Etwa 14.500 Dosen dieser Substanz könnten auf dem illegalen Markt erworben werden, schätzt die Guardia Civil und weist in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Nationalpolizei darauf hin, dass neben der Droge auch 800 Euro von der nun inhaftierten Person beschlagnahmt wurden . Er soll es durch den Verkauf von Drogen erworben haben.

Bei dieser Aktion konnten die Agenten herausfinden, dass das Heroin angeblich für den Vertrieb und Verkauf in dieser Provinz bestimmt war.

Nach seiner Festnahme führten Beamte der Guardia Civil und der Nationalpolizei die Durchsuchung zweier seiner Besitztümer in Badajoz durch, wo Drogenschneidmittel und Präzisionswaagen gefunden wurden.

Das Verfahren wegen eines mutmaßlichen Verbrechens im Zusammenhang mit dem Drogenhandel mit dem Häftling wurde dem Ermittlungsgericht Nr. zur Verfügung gestellt. 1 von Montijo ordnete die Justizbehörde seine Inhaftierung an.