Die Zahl der Studenten des akademischen Zentrums sank aufgrund der Verbreitung der Aufnahmen, die Jugendliche für 15 Euro verkauften

   VALLADOLID, 18. Mai. (EUROPA PRESS) –

Die Nationalpolizei ermittelt gegen zwei junge Leute, Studenten der Universität Valladolid (UVA), die an einem Verbrechen gegen geistiges Eigentum beteiligt waren, indem sie ohne Genehmigung die von einer Akademie abgehaltenen Online-Kurse aufzeichneten, um sie später zu vermarkten, die sie zu einem Preis von verkauften 15 Euro.

Ende April letzten Jahres reichte eine Ausbildungsakademie für Universitätsstudenten eine Beschwerde bei der Delicias-Polizeistation in Valladolid wegen der Aufzeichnung von Online-Kursen durch einen Studenten ohne Genehmigung des Zentrums ein, wie aus Polizeiquellen in einer von Europe Press gesammelten Erklärung hervorgeht.

In der Beschwerde heißt es, dass das Lehrmaterial in großem Umfang mit anderen Studierenden der Universität geteilt und die Aufnahmen verkauft worden seien.

Die Gruppe für Cyberkriminalität und geistiges Eigentum der Nationalpolizei von Valladolid leitete entsprechende Ermittlungen ein, deren Schwerpunkt zunächst auf der Überprüfung der Fakten lag, um später die Täter vollständig zu identifizieren.

Nach diversen Ermittlungen konnten die beiden Täter identifiziert werden und es stellte sich heraus, dass sie das Lehrmaterial teilweise gegen Zahlung von 15 Euro sogar an verschiedene Schüler verkauft hatten. Den Befragten wird ein Verbrechen gegen geistiges Eigentum vorgeworfen.

Neben dem wirtschaftlichen Gewinn aus der Kommerzialisierung des Lehrmaterials weisen dieselben Quellen darauf hin, dass der Schaden für die Ausbildungsakademie „sehr erheblich“ war, da die Verbreitung der Aufzeichnungen unter den Studenten der Universität Valladolid „sehr häufig“ war , und Es wurde festgestellt, dass die Studenten der Akademie infolge der Verbreitung der Videos „erheblich“ zurückgingen.

Die Cybercrime Group führt die Ermittlungen fort, um festzustellen, ob weitere Personen an den Ereignissen beteiligt sind, und um das Ausmaß des verursachten Schadens zu ermitteln.

Die Landespolizei hat daran erinnert, dass das Verbrechen gegen geistiges Eigentum in den Artikeln 270 ff. des Strafgesetzbuchs geregelt ist und neben der zivilrechtlichen Haftung Gefängnisstrafen zwischen sechs Monaten und vier Jahren und eine Geldstrafe von 12 bis 24 Monaten vorsieht Haftung für Schäden, die den Rechteinhabern entstehen.