LOGROÑO, 11. April. (EUROPA PRESS) –

Mitglieder der Guardia Civil in La Rioja, die zum Verkehrssektor gehören, haben gegen einen 31-jährigen Mann mit spanischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in der Hauptstadt von Rioja ermittelt, weil er mutmaßlich ein Verbrechen gegen die Verkehrssicherheit begangen hat, indem er ein Kraftfahrzeug gefahren hat der Einfluss alkoholischer Getränke.

Die Aktion begann am 2. März gegen 18:45 Uhr, als beim Verkehrsleitzentrum (COTA) der Guardia Civil in La Rioja ein Verkehrsunfall auf Höhe des Kilometerpunkts 317.300 der N-111 gemeldet wurde. Gemeinde Fuenmayor, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt waren.

Sofort machten sich Agenten des Meldeteams und Streifenwagen des Verkehrssektors auf den Weg zum Unfallort. Dort bestätigten sie den frontalen Längsaufprall eines Pkw der Marke Cupra gegen einen Pkw der Marke Renault, bei dem eine schwer verletzte Person – der Fahrer des Renault – durch den Aufprall leicht verletzt wurde – der Fahrer des Cupra – und erheblicher Sachschaden an beiden beteiligten Fahrzeugen.

Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer des Cupra Anzeichen für die Einnahme von Substanzen aufwies, die mit dem Fahren unvereinbar waren, und unterzogen ihn daher den obligatorischen Alkohol- und Drogentests. Der erste Test ergab ein positives Ergebnis von 1,37 Milligramm Alkohol pro Liter ausgeatmeter Luft , die den maximal zulässigen Satz -0,25- um mehr als das Fünffache überschreitet. Negatives Ergebnis eines Drogentests.

Das von Agenten des Bescheinigungsteams der Guardia Civil in La Rioja durchgeführte Verfahren wurde der Justizbehörde zur Verfügung gestellt.

Die Zivilgarde erinnert daran, dass Artikel 379 des Strafgesetzbuchs besagt, dass „jeder, der unter dem Einfluss giftiger Drogen, Betäubungsmittel, psychotroper Substanzen oder alkoholischer Getränke ein Kraftfahrzeug oder Moped führt, mit einer Gefängnisstrafe von drei bis sechs Monaten oder“ bestraft wird eine Geldstrafe von sechs bis zwölf Monaten oder gemeinnützige Arbeit von einunddreißig bis neunzig Tagen und in jedem Fall der Entzug der Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge und Mopeds für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr bis zu vier Jahren.