MADRID, 3. April (EUROPA PRESS) –

An diesem Mittwoch begann das Gleichstellungsministerium mit der Anhörung und dem öffentlichen Informationsprozess zum Vorentwurf des umfassenden organischen Gesetzes gegen Menschenhandel und Ausbeutung, das am 8. März vom Ministerrat genehmigt wurde. Auf diese Weise stellt die Regierung den Gesetzesentwurf wieder her, der in der vorangegangenen Legislaturperiode mit der Ausschreibung von Neuwahlen abgelehnt wurde.

Daher beginnt bis zum 26. April ein öffentlicher Anhörungs- und Informationsprozess zum Text, um die Meinungen der Bürger einzuholen. Wie die von Ana Redondo geleitete Abteilung erläutert, können Bürger mit Rechten und berechtigten Interessen, die vom Regulierungsprojekt betroffen sind, ihre Beiträge direkt oder über Organisationen oder Verbände, die sie vertreten, einreichen.

Ebenso können andere Personen oder Organisationen zusätzliche Beiträge leisten. Parallel zum öffentlichen Anhörungsverfahren werden Berichte zum Gesetzesentwurf gesammelt, die als zeitgemäß und notwendig erachtet werden, um die Qualität und Genauigkeit des Gesetzes sicherzustellen.

Mit diesem Gesetz weiten sie das Konzept des Menschenhandels auf anderen Menschenhandel aus, der mit Menschenhandel zur Arbeitskraft, Sexhandel, Menschenhandel zum Zweck der Eheschließung, arrangierten Ehen, Menschenhandel zum Zweck des Organhandels usw. zu tun hat.

Als Neuheit wird der National Referral Mechanism (MND) geschaffen, der für die sofortige Überweisung mutmaßlicher Opfer von Menschenhandel zuständig ist.

Im Allgemeinen wird das Recht auf besonderen Schutz und Hilfe anerkannt, die der Art des erlittenen Menschenhandels und der Ausbeutung sowie dem Profil des Opfers angemessen sind. Sie werden in einer für Sie verständlichen Sprache informiert, bei Bedarf mit Hilfe eines Dolmetschers oder Kulturmittlers und in enger Zusammenarbeit mit akkreditierten Fachstellen.

Ab dem Zeitpunkt der Entdeckung haben die mutmaßlichen Opfer das Recht auf Information und Beratung, auf sofortige Weiterleitung an spezialisierte Hilfs- und Schutzdienste sowie auf den Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsdiensten, wobei Letzteres ab dem Zeitpunkt der Entdeckung gewährleistet ist der Erkennung, während des gesamten Identifizierungsprozesses und für die nach der endgültigen Identifizierung erforderliche Zeit.

Das Recht auf Privatsphäre und Identitätsschutz ab dem Zeitpunkt der Entdeckung sowie das Recht auf kostenlosen Rechtsbeistand werden ebenfalls anerkannt.

Die Norm erkennt auch die Arbeits- und Wirtschaftsrechte der Opfer an. Insbesondere das Recht auf soziale Eingliederung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt, das Recht auf Zugang zum Mindesteinkommen und Zugang zu Wohnraum. Ebenso werden das Recht auf umfassende Wiedergutmachung und das Recht auf angemessene wirtschaftliche Entschädigung in Form einer Entschädigung anerkannt.

Ebenso wird der Schutz minderjähriger Opfer von Menschenhandel und Ausbeutung berücksichtigt. Somit wird das Recht auf besonderen Schutz und Beistand anerkannt, der der Art des erlittenen Menschenhandels und der erlittenen Ausbeutung und dem Profil des Opfers angemessen ist und mit einem flexiblen, spezialisierten Verfahren und unter dem Grundsatz des Wohls des Minderjährigen erfolgt.

Ziel ist es, die Information und Beteiligung Minderjähriger an allen Verfahren sowie die Kontinuität der Hilfe und des Schutzes auch nach Erreichen der Volljährigkeit zu gewährleisten. Es sind auch besondere Maßnahmen für unbegleitete Minderjährige und die Nichtrückführung im Interesse des Minderjährigen vorgesehen.

Es wird außerdem ein dem Innenministerium unterstellter nationaler Berichterstatter für Menschenhandel und Ausbeutung im Rang einer Generaldirektion eingerichtet, der alle öffentlichen Richtlinien zu Menschenhandel und Ausbeutung überwachen und für diese Zwecke die Rolle des nationalen Koordinators übernehmen wird der Vertretung Spaniens auf der internationalen Bühne. Mit dieser Berichterstatterschaft ist der nationale Überweisungsmechanismus verbunden.

Darüber hinaus werden die am Erkennungs- und Identifizierungsprozess beteiligten Facheinheiten öffentlicher Institutionen reguliert. Darüber hinaus befasst es sich auch mit der institutionellen und internationalen Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern und verfolgt dabei einen umfassenden Ansatz, der drei Prioritätsachsen umfasst: Prävention, Schutz und Verfolgung.