TOLEDO, 24. April. (EUROPA PRESS) –

Das Vize-Umweltministerium hat die Eröffnung des öffentlichen Informationsprozesses für den Verordnungsentwurf veröffentlicht, der die Rechtsordnung für das Steuerregister der Jagdgebiete in der Region entwickelt und Vorschriften für die Verwaltung der Gebühr vorschreibt.

Wie an diesem Mittwoch im Amtsblatt von Kastilien-La Mancha (DOCM) veröffentlicht und von Europa Press berichtet, beträgt die Frist für die Einreichung von Bemerkungen, Vorschlägen oder Behauptungen ab diesem Donnerstag, dem 25. April, 20 Werktage.

Dieser Verordnungsentwurf regelt die steuerliche Registrierung von Jagdgebieten und schreibt die Regeln für die Verwaltung der Gebühr für die Ausstellung von Lizenzschildern zur Akkreditierung dieser Gebiete vor.

Der Entwurf wird interessierten Parteien am schwarzen Brett der elektronischen Zentrale der Junta de Comunidades de Castilla-La Mancha (www.jccm.es) und am Sitz des Vize-Umweltministeriums in Toledo zur Verfügung stehen.

Anmerkungen, Vorschläge oder Behauptungen müssen an dieses Vizeministerium gerichtet werden und können in jedem der Register und Büros gemäß Artikel 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen eingereicht werden sowie an die E-Mail-Adresse vma@jccm.es.

Vor der Eröffnung dieses Verfahrens wurde dieser Entwurf ausgearbeitet und dem regionalen Jagdrat zur Beratung in einer ordentlichen Sitzung am 8. April vorgelegt, wie in Artikel 126 der Allgemeinen Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes 3/2015 vorgesehen 5. März, Jagd auf Kastilien-La Mancha.

Andererseits wird das Vizeministerium an diesem Donnerstag auch die öffentliche Informationsperiode für den Verordnungsentwurf eröffnen, der die Jagdzeiten und Schonzeiten in Kastilien-La Mancha für die Jagdsaison 2024/2025 festlegt.

Dieser Zeitraum wird unbeschadet derjenigen festgelegt, die in den Vorschriften für gewerbliche Jagdgebiete, für Berufsbesitzer, für die Ausbildung von Jagdhunden und Falknereivögeln sowie solchen, die zur Reduzierung oder Selektion des Bestands bestimmter Großwildarten außerhalb dieser Zeiten erforderlich sind, festgelegt werden.

Wie im vorherigen Fall beträgt die Frist für die Einreichung von Bemerkungen, Vorschlägen oder Behauptungen ab diesem Donnerstag 20 Werktage. Die Bemerkungen, Vorschläge oder Behauptungen müssen an dieses Vizeministerium gerichtet werden und können in jedem der Register und Büros vorgelegt werden gemäß Artikel 16 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen sowie unter der E-Mail-Adresse vma@jccm.es.