MADRID, 14. Mai. (EUROPA PRESS) –
Die PP wird an diesem Donnerstag im Senat ein Dokument verabschieden, in dem sie den Machtkonflikt mit dem Kongress über das Amnestiegesetz aufheben und eine endgültige Anrufung des Verfassungsgerichts (TC) mit der Begründung eines „Verfahrensversagens“ ausschließen wird Der von Francina Armengol geleitete Teil der Institution geht davon aus, dass der Kongressvorstand „nicht über die Kompetenz verfügt“, auf diese Anfrage zu reagieren, diese Befugnis jedoch dem Plenum obliegt.
Die Abgeordneten von Alberto Núñez Feijóo behaupteten ihre absolute Mehrheit im Senat, um einem beispiellosen Machtkonflikt zwischen dem Oberhaus und dem Kongress zuzustimmen, durch den sie die von Armengol geleitete Institution offiziell aufforderten, den Amnestiegesetzvorschlag zurückzuziehen, weil sie es für eine verdeckte Reform hielten der Verfassung.
Das Verfahren für diesen Gewaltenkonflikt sieht vor, dass er nach der Genehmigung im Plenum des Senats an den Kongress weitergeleitet wurde, wo der Kammervorstand mit der Mehrheit der PSOE und Sumar beschloss, diese Anforderung abzulehnen. Der nächste Schritt war die Anrufung des Verfassungsgerichts.
Allerdings hat die PP ihre absolute Mehrheit genutzt, um für diesen Donnerstag eine Plenarsitzung einzuberufen, die nicht geplant war, mit dem Ziel, dieses Dokument zu verabschieden, das den institutionellen Konflikt mit dem Kongress zunichte macht und eine Anrufung des Verfassungsgerichts in dieser Angelegenheit ausschließt.
Das Dokument, das schließlich genehmigt werden soll und zu dem Europa Press Zugang hatte, macht den Kongressvorstand für „Nichteinhaltung des Verfahrenshaushalts“ verantwortlich und schließt eine Klage vor dem Verfassungsgericht aus, es sei denn, das Unterhaus antwortet durch den Kongress Plenarsitzung, was der Kongress bereits abgelehnt hat.
Und Tatsache ist, dass der Senatsvorstand, in dem die PP die Mehrheit hat, letzte Woche ein Dokument genehmigt hat, in dem sie ihre Unzufriedenheit mit der Reaktion des Kongresses auf den Machtkonflikt zwischen beiden Kammern über das Amnestiegesetz zum Ausdruck brachte, in dem die Institution unter dem Vorsitz von Francina Armengol lehnte es ab, diese Regel zurückzuziehen, da sie davon ausging, dass der Kongressvorstand „nicht die Kompetenz“ habe, auf diesen Antrag zu reagieren, diese Befugnis jedoch dem Plenum obliege.
Als Reaktion auf diese Weigerung des Kongresses verweist der Senat auf das Argument der PP, dass der Tisch des Unterhauses nicht die Kompetenz habe, auf diese Anforderung zu reagieren, sondern dass sie dem Plenum entsprechen würde: „Indem es dies nicht getan hat, „Der Kongress ist der Aufforderung des Senats nicht nachgekommen.“
Nach Ansicht von Anwälten des Kongresses „kann der Senat unter dem Deckmantel der Verteidigung seiner Befugnisse nicht versuchen, die vom Kongress im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens rechtmäßig ausgeübten Befugnisse zu untergraben“, und warnt davor, dass die Herangehensweise des Oberhauses an den Konflikt dies tun würde ein Kunstgriff sein, um der Erfüllung seiner verfassungsmäßigen Verpflichtung und der Verdrängung des Kongresses zu entgehen.“
Der Antwortbrief des Senats stellt jedoch eine Reihe von Überlegungen an, in denen er sicherstellt, dass das Oberhaus „nie darüber gesprochen hat, dass der Kongressausschuss die in seinen Verordnungen vorgesehene Qualifikations- und Zulassungskompetenz ausüben kann“.
„Darum geht es nicht, sondern darum, dass mit diesem Eingeständnis die Bearbeitung einer Amnestieinitiative eingeleitet wird, ohne zuvor die Verfassung im Sinne einer Ermächtigung der Cortes Generales mit der Befugnis, Amnestien per Gesetz zu gewähren, zu reformieren.“ weist auf den Text hin.
In ähnlicher Weise bezieht sich der von der „Volksmehrheit“ im Senatsvorstand angenommene Text auf die Tatsache, dass das Oberhaus „sich nicht auf dieses Spiel einlassen sollte, mit dem der Kongress über den Zweck des Konflikts verwechseln will“, und bringt hier einige Überlegungen ins Spiel nichts damit zu tun hat und dass das Unterhaus nicht einmal in der Lage ist, dies zu wissen oder vorherzusehen, da das Dokument, mit dem der Konflikt vor dem Gericht formalisiert wird, noch nicht vorgelegt wurde.“