(Informationen des unterzeichnenden Unternehmens)
MADRID, 7. Dic. (EUROPA PRESS) –
· Die Gründung dieser Institution erfolgt durch die Trennung der Delegation des Illustrious Official College of Geologists in Katalonien.
· Der neue Berufsverband muss seine neue Satzung innerhalb einer Frist von maximal sechs Monaten genehmigen.
Das Amtsblatt der Generalitat von Katalonien hat am 28. November das Dekret 210/2023 veröffentlicht, das die Gründung des Kollegiums der Geologen Kataloniens durch Ausgliederung der derzeitigen katalanischen Delegation des Illustrierten Offiziellen Kollegiums der Geologen (ICOG) zur Folge hat.
Gemäß den Bestimmungen von Artikel 3 des genannten Dekrets werden registrierte Personen mit ausschließlichem oder hauptsächlichem beruflichem Wohnsitz in Katalonien für alle Zwecke Mitglieder des Kollegiums der Geologen Kataloniens, unbeschadet ihrer Fähigkeit, ihren Status als ICOG-Mitglieder aufrechtzuerhalten .
Ebenso heißt es in Artikel 2 des oben genannten Dekrets, dass die Hochschule für Geologen Kataloniens eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit und voller Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zwecke ist und dass ihre Tätigkeit durch die geltenden Vorschriften für Fachhochschulen geregelt wird.
Das Dekret 210/2023 legt in seinen Zusatzbestimmungen fest, dass der Dekan der ICOG-Delegation in Katalonien maximal sechs Monate Zeit hat, um eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen, um die Satzung des neuen Berufsverbandes zu genehmigen und seine Leitungsgremien auszuwählen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die ICOG-Delegation in Katalonien weiterhin ihre Unternehmensfunktionen wahrnehmen.
Der Prozess begann im Jahr 2011
Wie der Präsident der ICOG, Manuel Regueiro, erinnert, erfolgte die Gründung des Kollegiums der Geologen Kataloniens strikt nach den Vorschriften der ICOG sowie den verbindlichen nationalen und regionalen Vorschriften und begann im Jahr 2011 mit der Annahme durch die katalanische Delegation der ICOG mit absoluter Mehrheit die Gründung eines eigenen Berufsverbandes.
Regueiro merkt an, dass Artikel 4.2 des Gesetzes 2/1974 vom 13. Februar über Berufsverbände festlegt, dass die Trennung von Berufsverbänden von den Verbänden selbst gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Satzung gefördert werden muss und der Genehmigung durch Royal bedarf Dekret. Aus diesem Grund entschied die ordentliche Generalversammlung des Illustrious Official College of Geologists (ICOG) am 13. April 2013 positiv über den Vorschlag zur Trennung der katalanischen Delegation und stimmte zu, dass der ICOG-Verwaltungsrat die oben genannte Trennung vor den Behörden fördern würde . kompetent.
Da das Illustrierte Offizielle Kollegium der Geologen einen nationalen Geltungsbereich hat, liegt die Befugnis zur Genehmigung der Trennung beim Staat, während die Gründung des neuen Kollegiums gemäß Artikel 125 ihres Autonomiestatuts in der Verantwortung der Autonomen Gemeinschaft Katalonien liegt .
Mit dem Königlichen Erlass 299/2021 wurde die Trennung der katalanischen Delegation des Illustrious Official College of Geologists genehmigt und als Datum des Inkrafttretens dieser Trennung die Genehmigung des entsprechenden Erlasses durch die Generalitat von Katalonien festgelegt.
Dieses Dekret wurde vom Parlament Kataloniens im öffentlichen Interesse und von besonderer sozialer oder wirtschaftlicher Bedeutung begutachtet und dabei die Bedeutung der Funktion hervorgehoben, die die professionelle Geologie für die Gesellschaft leistet, insbesondere im Hinblick auf die Suche nach natürlichen Ressourcen und Energie , Umweltmanagement, Entwicklung der natürlichen und städtischen Landschaft, Anwendung geologischer Erkenntnisse auf öffentliche Arbeiten und Prävention natürlicher Risiken.
Das Illustrious Official College of Geologists möchte den koordinierten und harmonischen Charakter des Segregationsprozesses hervorheben sowie die von der ICOG-Delegation in Katalonien in all diesen Jahren geleistete Arbeit hervorheben und wünscht der neuen Berufsschule den größtmöglichen Erfolg bei der Verteidigung die Interessen des Berufs und der Geologie.
Illustrious Official College of Geologists (ICOG)
Die ICOG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die gemäß dem Gesetz 73/1978 vom 26. Dezember zur Verteidigung und Unterstützung der Interessen von Geologen gegründet wurde. Zu seinen wesentlichen Zwecken zählen die Organisation der Tätigkeit bzw. Ausübung des Berufs des Geologen sowie die ausschließliche Vertretung und Verteidigung seiner Interessen. Das College hat seinen Sitz in Madrid und Niederlassungen in Aragonien, Galizien, Asturien und im Baskenland. Weitere Informationen finden Sie unter www.icog.es.
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