LOGROÑO, 15. Mai. (EUROPA PRESS) –

Heute Morgen veranstaltete der Stadtrat von Logroño eine außerordentliche Plenarsitzung anlässlich der öffentlichen Auslosung der 139 Wahllokale, die für die Europawahlen am 9. Juni eingerichtet werden sollen.

Um 9:00 Uhr, bevor mit der Auslosung begonnen wurde, erinnerte der Generalsekretär der Gemeindeverwaltung an die Artikel 26 und 27 des Organgesetzes 5/85 des Allgemeinen Wahlregimes (LOREG) und erläuterte den Ablauf der Wahl der Wahlmitglieder Tische.

Anschließend wurden drei Kugeln (entsprechend Einer, Zehner und Hunderter) extrahiert, um eine Zahl, 948, zu generieren, mit der die öffentliche Auslosung mithilfe einer Computeranwendung durchgeführt wurde, die für die Zusammenstellung jedes Tisches programmiert war.

Insgesamt wurden für jeden Tisch ein Präsident und zwei Mitglieder gewählt, die als Inhaber fungieren. Für jeden von ihnen wurden außerdem zwei weitere Stellvertreter ausgewählt, so dass insgesamt neun Personen für jedes der Wahllokale anwesend sein werden.

Insgesamt wurden unter allen Registrierten 1.251 Personen genannt, die lesen und schreiben können und unter 70 Jahre alt sind.

Jedem Wahllokal obliegt die Leitung der Abstimmung, die Kontrolle des Wahlvorgangs sowie die Durchführung der Nachzählung und Auszählung.

Die Termine werden ab sofort von akkreditierten Mitarbeitern des Rathauses bekannt gegeben. Der Status eines Mitglieds des Wahlvorstands ist zwingend erforderlich, allerdings kann man ab dem 65. Lebensjahr innerhalb von sieben Tagen zurücktreten.

Sollte eine der benannten Personen nachträglich nicht in der Lage sein, an der Ausübung ihres Amtes teilzunehmen, muss sie dies dem Zonenwahlvorstand mindestens drei Tage vor der Veranstaltung, an der sie teilnehmen soll, unter Angabe der entsprechenden Gründe mitteilen.

Tritt die Verhinderung nach Ablauf dieser Frist ein, muss die Mitteilung an den Vorstand unverzüglich und in jedem Fall vor dem Zeitpunkt der Zusammenstellung der Tabelle erfolgen. In diesen Fällen teilt der Vorstand die Vertretung dem entsprechenden Stellvertreter mit, wenn dafür Zeit ist, und ernennt gegebenenfalls einen anderen.