Wir ACHIEVEDOWN, 14. April. (EUROPA PRESS) –

Die Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe von 470 Euro für einen jungen Mann, der zum Zeitpunkt der Ereignisse achtzehn Jahre alt war und sich dem Verkauf von Marihuana, Haschisch und gelegentlich Kokain widmete.

Dem Dokument der Staatsanwaltschaft zufolge wurde aufgrund einer anonymen Anzeige eine polizeiliche Überwachungsanlage für den jungen Mann, der bei seinen Eltern lebte, eingerichtet.

Infolgedessen wurde am 14. Juni 2019 um 18:55 Uhr festgestellt, dass er mit einer anderen Person nach Hause kam und nachdem sie einige Augenblicke auf dem Grundstück geblieben war, kam diese heraus, die von der Person abgefangen wurde Die Polizei beschlagnahmte 3,38 Gramm Marihuana.

Um 19:25 Uhr trafen zwei weitere Jungen auf dem Grundstück ein und verließen das Anwesen nach fünfzehnminütigem Aufenthalt. Damals wurde einer von ihnen von Polizisten abgefangen und dabei 0,83 Gramm Marihuana und 2,51 Gramm Haschisch sichergestellt.

Am 21. Juni, gegen 12:10 Uhr, traf ein weiterer Junge am Gebäude ein und betrat nach einem Telefonat das Innere des Portals. Kurz darauf kam er heraus und es wurden 3,74 Gramm Marihuana sichergestellt.

Um 19:30 Uhr sah die Polizei, wie der Angeklagte mit einem der Jungen vom Vortag in seinem Haus ankam, der, nachdem er einige Zeit drinnen verbracht hatte, herauskam und von der Polizei abgefangen wurde, die 2,8 Gramm Kokain beschlagnahmte.

Am 24. Juni um 18:30 Uhr betrat ein Käufer das Grundstück des Angeklagten und verließ es nach fünfminütigem Verweilen wieder, wobei die Polizei 3,54 Gramm Marihuana beschlagnahmte. Deshalb kehrte er um 19:30 Uhr zum Haus des Angeklagten zurück, um erneut einzukaufen.

Am 25. Juni um 18:10 Uhr betrat ein Junge nach telefonischem Anruf das Grundstück und kam einige Minuten später wieder heraus. Die Polizei beschlagnahmte bei ihm 0,77 Gramm Marihuana. Der Junge war zu diesem Zeitpunkt siebzehn Jahre alt, obwohl es keine Beweise dafür gibt, dass der Angeklagte wusste, dass er minderjährig war.

Um 18:25 Uhr kamen zwei Jungen in einem Fahrzeug an und verschafften sich nach einem Anruf Zugriff auf das Portal. Als sie herauskamen, nachdem sie einige Minuten dort geblieben waren, beschlagnahmte die Polizei 1,74 Gramm Marihuana bei ihnen.

Die Gesamtsumme der sichergestellten Drogen beläuft sich auf 463,94 Euro. Dem Angeklagten wurden auf eigenen Wunsch etwa sechs Monate nach diesen Ereignissen die Haare entfernt, und die Analyse ergab, dass er in den letzten sechs Monaten wiederholt Kokain und Cannabis konsumiert hatte.

Für den Staatsanwalt handelt es sich bei den geschilderten Vorgängen um ein Verbrechen des Drogenhandels, das zu schweren Gesundheitsschäden führt. Die mündliche Anhörung ist für Mittwoch, den 17. April, geplant.