OVIEDO, 5. April. (EUROPA PRESS) –

Der Stadtrat von San Martín del Rey Aurelio (SMRA) und das Unternehmen, dem der Friedhof San Andrés in El Entrego, La Solana, gehört, haben an diesem Freitag eine gegenseitige Vereinbarung über die Besetzung des Friedhofs unterzeichnet, der in die Hände der Gemeinde übergeht Konsistorium, das seine Wiedereröffnung und die Wiederherstellung der Normalität nach mehreren Tagen der Schließung ermöglichte.

Wie der Stadtrat in einer Pressemitteilung mitteilte, ermöglichte die gute Stimmung beider Parteien die Unterzeichnung einer Vereinbarung, durch die der Friedhof, der sich bisher in Privatbesitz befand, von der Stadtverwaltung abhängig wird, die ihn für einen wirtschaftlichen Betrag erwirbt. ursprünglich 74.284 Euro.

Dabei handelt es sich um den Wert des letzten Gutachtens eines externen Beraters außerhalb der Kommunalverwaltung, ein Wert, der unter den ursprünglichen 489.284 Euro liegt, was durch die Notwendigkeit erklärt wird, ein Budget von rund 800.000 Euro in die Sanierung des Friedhofs zu investieren Sein Zustand habe sich aufgrund mangelnder Wartung in den letzten Jahren stark verschlechtert, erklärt der Rat.

Die Wiedereröffnung der Einrichtungen ermöglicht nun allen Besitzern und Mietern von Nischen sowie den Bewohnern im Allgemeinen den Zugang zum Friedhof El Entrego, wo die Überreste ihrer Verstorbenen ruhen, und garantiert eine Normalität bei der Versorgung eventuell erforderliche Bestattungsleistungen.

„Wir vom Stadtrat sind zufrieden mit dieser Vereinbarung mit der Eigentümergesellschaft, durch die die Normalität im Betrieb des Friedhofs wiederhergestellt wird und die Rechte der Nachbarn auf Zugang und Nutzung des Friedhofs wiederhergestellt werden“, sagte der Bürgermeister José Ramón Martin.

„Wir sind seit Monaten beschäftigt und machen uns Sorgen um die Zukunft des Friedhofs, und wir haben uns jederzeit für die Nachbarn eingesetzt, die noch nie allein waren, und wir werden dies auch weiterhin tun, denn unsere Mission ist es, den Friedhof zu verteidigen.“ Interessen aller“, betonte er.

Dieser Schritt beseitigt jedoch nicht die unterschiedlichen Kriterien zwischen dem Stadtrat und dem Unternehmer hinsichtlich des wirtschaftlichen Werts des Friedhofs, die im Rahmen der Enteignungsakte rechtlich von den Justizbehörden geklärt werden müssen von der örtlichen Verwaltung selbst gefördert.