Der Regierungsrat des Provinzrates von Bizkaia hat an diesem Donnerstag das Dekret zur Genehmigung der Regulierungsgrundlage und des Aufrufs zur Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit und Bildung für den sozialen Wandel im Haushaltsjahr 2024 mit einem Budget von 7.730.000 Euro genehmigt.

Wie die Vertreter der Provinzorganisation erklärt haben, wurden durch den vom Ministerium für Beschäftigung, soziale Eingliederung und Gleichstellungsförderung geförderten Erlass die Regulierungsgrundlage und der öffentliche Aufruf zur finanziellen Unterstützung sowie der öffentliche Aufruf zur Durchführung von Kooperations-, Sensibilisierungs- und Bildungsprojekten für Die gesellschaftliche Transformation im Jahr 2024, die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in die Entwicklungszusammenarbeit sowie die Durchführung von Nothilfe- und humanitären Maßnahmen sind geregelt.

Finanzielle Unterstützung für Entwicklungszusammenarbeitsprojekte für gemeinnützige Organisationen, finanzielle Unterstützung für Sensibilisierungs- und Bildungsprojekte zur Umgestaltung der Gesellschaft, finanzielle Unterstützung für spezifische Aktionen in armen Dörfern oder in Bizkaia, Einstellung technischer Unterstützung an der Quelle (wenn das Ziel darin besteht, zur Veränderung beizutragen). Organisation lokaler Mitgliedsorganisationen für die Gleichstellung der Geschlechter), für humanitäre Hilfe und Das Dekret regelt die Hilfe für Notlagen sowie die Hilfe für mehrjährige Entwicklungszusammenarbeit und Bildungsprojekte zur sozialen Transformation.

Gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss beantragen, wenn in ihrer Satzung angegeben ist, dass die Haupttätigkeit der Organisation im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit liegt, sie gegründet und im entsprechenden Register des Baskenlandes eingetragen sind und wenn dies der Fall ist haben ihren Hauptsitz oder ihre ständige Vertretung in Bizkaia.

Organisationen, die die im Provinzdekret vorgesehene finanzielle Unterstützung erhalten möchten, müssen den Antrag unbedingt über die elektronische Zentrale einreichen, wobei alle Abschnitte gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.2.a des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober ordnungsgemäß ausgefüllt sein müssen das Gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen und einschließlich aller angeforderten Dokumente (https://www.ebizkaia.eus/eu/hasiera). Die Bewerbungsfrist beginnt am 29. Januar und endet am 14. März um 13:30 Uhr.