Lehnt die Berufung des Verurteilten ab, der mit der Behauptung, er leide an einer Persönlichkeitsstörung, die Strafe herabsetzen wollte
SANTANDER, 20. Mai. (EUROPA PRESS) –
Der Oberste Gerichtshof hat die 23-jährige Haftstrafe für den Mann bestätigt, der im Oktober 2021 im Haus der Familie in der Calvo-Sotelo-Straße in Santander das Leben seiner fast 80-jährigen Mutter beendete und im Januar von einer populären Jury vor Gericht gestellt wurde des letzten Jahres.
Daher hat das Strafgericht die von der Verteidigung eingelegte Berufung zurückgewiesen, die geltend machte, dass der erschwerende Umstand der Grausamkeit nicht vorliegen dürfe, und die Anwendung einer Einrede oder einer mildernden Maßnahme wegen Leidens an einer Persönlichkeitsstörung oder Psychopathie forderte.
Die Verteidigung legte zuvor Berufung gegen das Urteil beim Obersten Gerichtshof von Kantabrien (TSJC) ein, bestätigte jedoch, wie der Oberste Gerichtshof es nun getan hat, das gefällte Urteil im Einklang mit dem Urteil der Jury, die der Ansicht war, dass der Mann, Rafael L ., wusste, was er tat, als er seine Mutter tötete.
Konkret weist die Strafkammer in ihrem Urteil darauf hin, dass die verurteilte Person, wie die Jury zu dem Schluss kam und das TSJC bestätigte, „sich dessen, was sie tat, und der Ernsthaftigkeit dessen, was sie tat, völlig bewusst“ handelte.
Er weist darauf hin, dass das „Faktum“ perfekt die Existenz eines beschreibenden Modus Operandi beschreibt, der dazu neigt, dem Opfer mehr Schaden und Schmerz zuzufügen, da es nicht nur darum ging, es zu töten, sondern ihm auch Leid zuzufügen, „was das Wesentliche ist.“ Art des erschwerenden Umstands der Grausamkeit“.
Darüber hinaus wird bekräftigt, dass es weder in den bewiesenen Tatsachen noch in den vom Gericht bewerteten und vom TSJ überprüften Beweisen Beweise dafür gibt, dass „eine ernsthafte Berücksichtigung der Persönlichkeitsstörung im Zusammenhang mit einer anderen Pathologie oder sogar eine sehr direkte Auswirkung zwischen dem Täter“ vorliegt „Eine begangene Handlung und deren Störung, deren direkter ursächlicher Zusammenhang mit der Persönlichkeitsstörung zusammenhängt, ist die Aufhebung oder Einschränkung des Bewusstseins und Willens des Subjekts.“
Daher bestätigt der Oberste Gerichtshof für den Angeklagten die Strafe von 23 Jahren Gefängnis wegen Mordes unter gleichzeitigem Vorliegen des erschwerenden Umstands der Verwandtschaft und des Verbots, sich seinen Verwandten für 25 Jahre zu nähern oder mit ihnen zu kommunizieren.
Im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung stimmte der Vorsitzende Richter der Jury zu, und dies wurde in den folgenden beiden Sätzen untermauert, dass der Verurteilte seine beiden Brüder mit 85.000 und 80.000 Euro entschädigt.
Den von den Geschworenen als bewiesen erklärten und im Urteil enthaltenen Tatsachen zufolge kehrte Rafael L. gegen halb zehn in der Nacht zum Haus der Familie in Santander in der Calvo-Sotelo-Straße zurück, nachdem er einige Stunden draußen verbracht hatte Bei seiner Ankunft begann er einen Streit mit seiner Mutter, die gerade zu Bett gehen wollte, in der er „beschloss, seinem Leben ein Ende zu setzen“.
Er schubste sie und die Frau fiel zu Boden und brach sich beide Arme, als sie versuchte, ihren Sturz aufzuhalten, da sie an erheblicher Osteoporose litt.
Die Frau blieb mit dem Gesicht nach unten liegen, „ohne aufstehen oder sich wehren zu können, der Gnade der Angeklagten ausgeliefert“, die „sich dann auf den Rücken ihrer Mutter stellte, wodurch ihr durch die Quetschung sämtliche Rippen gebrochen wurden.“
Danach – so heißt es im Urteil – „schlug er sie wiederholt mit großer Gewalt und mit verschiedenen Gegenständen auf verschiedene Körperteile ein, mit der klaren Absicht, den Schmerz und das Leid seiner Mutter zu verstärken.“ Außerdem biss er sie mehrmals und riss ihr ein Stück Ohr ab.