MADRID, 9. April (EUROPA PRESS) –

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz wegen der Verletzung der Grundrechte der Bevölkerung durch ihre Klimapolitik verurteilt. Dies ist ein historisches Urteil, das dem bereits dritten großen Fall im Zusammenhang mit dem Klimawandel ein Ende setzt, der dem Gericht vorgelegt wurde

Das Urteil ermöglicht es, stärkeren Druck auf Regierungen auszuüben, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu stoppen, die zu einem Anstieg der globalen Temperatur führen. Laut Urteil wurde die Schweiz für schuldig befunden, die Rechte auf Familienleben der Klägerinnen, einer Gruppe von mehr als 2.000 Schweizer Frauen, die unter dem Namen „KlimaSeniorinnen“ zusammengefasst sind, verletzt zu haben.

Das Gericht wies jedoch den gegen Frankreich eingereichten Fall sowie eine dritte Klage einer Gruppe junger Portugiesen ab, die dreißig Ländern ihre Beteiligung an der globalen Erwärmung vorwarfen. Nun hat das Gericht darauf hingewiesen, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen zur Eindämmung des Klimawandels nicht nachgekommen ist, was die Tür für die Vorlage weiterer Fälle dieser Art vor der Justiz öffnet.

Die „KlimaSeniorinnen“ behaupteten, dass die Regierung ihr Recht auf Leben verletzt habe, da ältere Frauen bei Hitzewellen häufiger sterben würden. Sie argumentierten damit, dass die Schweiz nicht die notwendigen Maßnahmen ergreife, um eine Überhitzung zu vermeiden.

Die Entscheidung des Gerichts, die im Beisein einiger Kläger in Straßburg gefällt wurde, stellt fest, dass die Klimakrise mit einer Krise der Menschenrechte verbunden ist.

Laut EGMR haben die Schweizer Behörden nicht rechtzeitig reagiert, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine kohärente Strategie zur Reduzierung der Emissionen dieser Art von Gas auf den Tisch zu legen. In diesem Sinne hat es auch entschieden, dass den Klägern in ihrem Land geeignete Rechtswege fehlten, um den Fall auf gerichtlicher Ebene im Schweizer Hoheitsgebiet zu klären.