Die Mutter des 7-Jährigen wollte ihn impfen lassen, der Vater jedoch nicht, und das Gericht stellt das Interesse des Minderjährigen und den Schutz seiner Gesundheit an erste Stelle

SANTANDER, 8. Dic. (EUROPA PRESS) –

Das Verfassungsgericht hat die Covid-19-Impfung eines siebenjährigen Jungen aus Kantabrien genehmigt, obwohl es Meinungsverschiedenheiten zwischen seinen Eltern gab und nachdem die Richter der Region der Mutter, die sich für die Impfung ihres Sohnes aussprach, die Entscheidungsbefugnis eingeräumt hatten Berücksichtigung von Gesundheitsempfehlungen und dem Schutz der Gesundheit des Minderjährigen.

In einem Urteil, zu dem Europa Press Zugang hatte, hat das TC den Schutzantrag des Vaters, in dem Risiken und schädliche Folgen der Impfung geltend gemacht wurden, gegen zwei Anordnungen des Gerichts erster Instanz Nr. 9 von Santander und des Provinzgerichts abgelehnt.

Die Richter des Ersten Abschnitts der Ersten Kammer, die den Fall analysiert haben, haben abgelehnt, dass das in Artikel 15 der spanischen Verfassung anerkannte Recht auf persönliche Integrität verletzt wurde.

Zu dieser Schlussfolgerung gelangen sie, indem sie zunächst prüfen, ob das Gesetz eingehalten wird, das festlegt, dass die Einwilligung durch eine Vertretung genutzt werden kann – erteilt von den Eltern im gegenseitigen Einvernehmen oder von der Justizbehörde, wenn es Meinungsverschiedenheiten gibt, wie in diesem Fall.

Und sie begrüßen auch das Fehlen einer Einwilligung nach Aufklärung nicht, denn obwohl dem Kind „die emotionalen und intellektuellen Fähigkeiten fehlten, die nötig waren, um den Umfang des Eingriffs zu verstehen“, verfügten seine Eltern – beide arbeiten im Gesundheitswesen – über die „ausreichenden“ Informationen. für die Erteilung der Einwilligung und ab einem Moment vor der Einleitung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs unterstreicht auch, dass die Motivation für die früheren, jetzt ratifizierten Gerichtsbeschlüsse auf dem Schutz des Wohls des Minderjährigen in Bezug auf seine Gesundheit beruhte, wobei die Empfehlung der Gesundheitsbehörden berücksichtigt wurde, die dafür waren die Impfung von Minderjährigen, die Abwägung von Risiken und Nutzen der Impfung, Aspekte, die durch die Berichte des Vaters nicht „verfälscht“ wurden.

Angesichts der Meinungsverschiedenheit bei der Ausübung der elterlichen Sorge beantragte die Frau ein gerichtliches Einschreiten, und der Richter erster Instanz 9 von Santander übertrug dem Elternteil in einem später ratifizierten Beschluss die Befugnis, über die Verabreichung des Coronavirus-Impfstoffs zu entscheiden die Zweite Abteilung des Provinzgerichts von Kantabrien.

Der Richter schrieb der Mutter die Entscheidungsbefugnis zu, gemäß der Empfehlung der spanischen Pädiatrie-Vereinigung zugunsten der Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zu entscheiden, und weil kein Bericht des Kinderarztes des Minderjährigen vorgelegt wurde, der davon abraten würde.

Dabei wurde auch berücksichtigt, dass der Impfstoff von den europäischen und spanischen Behörden für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte zugelassen wurde, was „es uns erlaubt, von Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit auszugehen“ und dem Wohl des Kindes und seinem Recht auf Gesundheit gerecht zu werden Darüber hinaus erleichtert der Impfstoff ihr soziales Leben, ihre Integration in die Gemeinschaft und die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Daraufhin legte der Vater Berufung beim Gericht ein und hielt die Entscheidung des Richters für „willkürlich“, die seiner Meinung nach auf der Grundlage seiner „persönlichen Kriterien“ getroffen worden sei. Und er behauptete auch, dass die „schädlichen“ Folgen des Impfstoffs weder berücksichtigt worden seien, noch seien in der Anhörung vorgelegte Dokumente ausgewertet worden, etwa Berichte und Gerichtsbeschlüsse, die belegen, dass es nicht notwendig sei, Minderjährige zu immunisieren, und dass der Impfstoff „einen Schaden anrichtet“. Risiko.“ .

Der Staatsanwalt focht die Berufung an und forderte eine Bestätigung des Gerichtsbeschlusses. Die Mutter lehnte die Berufung ebenfalls ab und berief sich dabei auf das Interesse des Minderjährigen als Kriterium für die Entscheidung des Richters, welchem ​​Elternteil die Entscheidungsbefugnis zuerkannt wird, sowie auf die Welt der Kinder Die Organisation Gesundheit (WHO) ist der Ansicht, dass der Impfstoff keine Priorität hat, aber für Minderjährige von Vorteil ist, insbesondere in diesem Fall, wenn beide Elternteile im Gesundheitsbereich arbeiten.

Das Gericht bestätigte die angefochtene Entscheidung auf der Grundlage des Wohls des Minderjährigen und der Empfehlung der Gesundheitsbehörden und berücksichtigte auch, dass das Kind gesund ist, keine Allergien hat und alle Impfungen gemäß dem Zeitplan erhalten hat und es keine medizinische Versorgung gibt Berichten Sie außerdem, dass ich davon abraten würde, das Covid-Virus zu erhalten. Das Gericht betonte außerdem, dass der Beruf seiner Eltern ein „größeres Risiko“ für dieses Kind mit sich bringe.

In der Schutzbeschwerde rügte der Vater eine Verletzung verschiedener Grundrechte und das Gericht ließ die Sache aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Bedeutung zur Bearbeitung zu, weil sie ein Problem darstellte oder einen Aspekt eines Grundrechts berührte, zu dem es keine Doktrin des TC gibt weil die Sache Es geht über den konkreten Fall hinaus, indem es eine Rechtsfrage „von Relevanz und allgemeiner sozialer und wirtschaftlicher Bedeutung“ aufwirft.

In seiner Entschließung stellt es einen Mangel an Berufung auf das Grundrecht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der fehlenden Anhörung des Minderjährigen fest, ein Problem, das in der Berufung nicht angesprochen wurde und das „einen unüberwindbaren Mangel“ darstellt.

Die Verfassungsrichter weisen jedoch zurück, dass das Recht auf körperliche und moralische Unversehrtheit verletzt worden sei, da sie das Fehlen einer Einwilligung nach Aufklärung nicht gewürdigt hätten und der Schutz der Interessen des Minderjährigen und seiner Gesundheit angestrebt worden sei.