MADRID, 21. Mai. (EUROPA PRESS) –
Das Nationalgericht hat sechs Mitglieder des Charlines-Clans vom Verbrechen der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Drogenhandel im Rahmen einer kriminellen Vereinigung freigesprochen, für die sie im Jahr 2023 angeklagt wurden, mit der Begründung, dass „die für bewiesen erklärten Tatsachen kein Verbrechen darstellen“.
Insgesamt stellte die Vierte Sektion sechs Mitglieder des Clans und vier weitere Personen vor Gericht, obwohl die Hauptperson, gegen die in diesem Fall ermittelt wurde, der Drogenboss und Patriarch dieser Familie, Manuel Charlín, im Jahr 2021 im Alter von 89 Jahren starb.
In einem von Richterin Ángela Murillo vorgelegten Urteil, zu dem Europa Press Zugang hatte, konzentriert sich das Gericht auf die Tatsache, dass die Anti-Drogen-Staatsanwaltschaft im Prozess behauptete, alle Angeklagten bildeten „eine unauflösliche Einheit“ und müssten sich daher den Täter teilen Haftung. Aber das Gericht schaut sich jedes Mitglied des Clans an und betont, dass einige nicht einmal vorbestraft sind, sodass der Umfang und die Verantwortung jedes einzelnen „nicht überbewertet“ werden sollten.
Danach analysiert es jede der fünf Operationen, die in der Plenarsitzung analysiert wurden, und was die erste betrifft, bei der es sich um die Versteigerung einer Fischaufbereitungsanlage handelt und von der der Staatsanwalt behauptete, dass sie zur Geldwäsche missbraucht wurde, sagt das Gericht, dass sie durchgeführt wurde mit „strikter Unterwerfung (…) an Rechtsvorschriften, sowohl verfahrensrechtlicher als auch notarieller Art und denen im Zusammenhang mit dem Handelsregister, wobei in beiden Versteigerungen richterliche Organe eingreifen.“
Im ersten Teil der Ermittlungen lag der Fokus auf Teresa Charlín, doch das Gericht sagt nun, dass „keine der vorgelegten Daten einen einzigen Hinweis auf ihre Beteiligung an einem Geldwäscheverbrechen liefert“. Und es ist hässlich, dass die Anschuldigungen auf „Nachrichten mit albernem Inhalt, völlig belanglos, von Anfang an wegwerfbar“ basieren.
„Was Natalia S. Charlín betrifft, so stellt sich heraus, dass sie eine Person ist, die keinerlei Bezug zu irgendeiner Art von Untersuchung hat, weder wegen des Verbrechens der Geldwäsche noch wegen einer anderen kriminellen Figur, der vorgeworfen wird, ein einfacher Strohmann für ihre Mutter zu sein. “ sagt er über die Tochter. von Teresa.
Kurz gesagt, fügen sie hinzu: „Die in der Plenarsitzung durchgeführten Zeugenaussagen, Sachverständigen- und Dokumentenbeweise haben nicht einmal im Entferntesten die Richtigkeit der von der Staatsanwaltschaft vertretenen These bewiesen, die darin bestand, dass das in diese Operation investierte Geld nicht im entferntesten bewiesen wurde.“ stammte aus illegalen Aktivitäten des Drogenhandels.
Nachdem er bei dieser ersten Operation alle Beweise für ein Verbrechen vernichtet hatte, begann er mit der Prüfung der Übernahme einer Verarbeitungs- und Verarbeitungsanlage für Meeresfrüchte in China, für die Francisco, Óscar und Teresa Charlín sowie Natalia S. Charlín und andere zuständig waren.
Auch in Bezug auf Teresa und Natalia erklärt das Gericht, dass es keine Aufzeichnungen über ein Drogenhandelsdelikt gibt, das die ihnen vorgeworfene Geldwäsche untermauert, und weist darauf hin, dass sich Óscar Charlín in einer ähnlichen Situation befindet.
Darüber hinaus entstellt es, dass es den Schriften des Staatsanwalts an „Konkretisierung, Konkretisierung der den einzelnen Personen zugeschriebenen Tatsachen (…)“ mangele und sie sich darauf beschränke, Anschuldigungen gegen die Gruppe der Angeklagten ohne den geringsten Anflug von Individualisierung zu erheben. Hinzu kommt, dass die im Plenum durchgeführten Beweise im Widerspruch zu den vom Staatsministerium geschilderten Tatsachen bezüglich dieser Operation stehen.
In Bezug auf die in der Schweiz eröffneten Konten, von denen die Staatsanwaltschaft behauptete, dass sie Teil einer Operation der Charlines – insbesondere Josefa und Óscar Charlín und ihrer Tochter Noemí O. Charlín – waren, um Geld aus dem Drogenhandel zu waschen, beschämt das Gericht den Staatsanwalt erneut der Fall, „weil er in seinen Schriften keine objektiven Daten wiedergegeben hat, die die Existenz dieses Verbrechens belegen könnten“.
„Der öffentliche Vorwurf besagt, dass diese Konten durch Einnahmen aus den Jahren 2000 bis 2010 finanziert wurden, was sich, wie aus den untersuchten Beweisen hervorgeht, als unsicher herausgestellt hat“, heißt es darin.
Es konzentriert sich vor allem auf die Aussage des Beamten, der die Informationen über die Rechtshilfekommissionen an die Schweiz gemeldet hat, und kommt zu dem Schluss, dass die Angeklagten „nicht versucht haben, auf ihnen – den Konten – Geldbeträge aus einer Menschenhandelsaktivität zu verbuchen.“ dass sie mit der Eröffnung dieser Girokonten im Ausland nicht die Absicht hatten, die Existenz dieser Gelder vor den spanischen Behörden zu verbergen, die für die Verfolgung von Geldwäschedelikten zuständig sind.
Bezüglich einer anderen der analysierten Operationen, der angeblichen Nutzung des Unternehmens Orco-Galaica zur Geldwäsche aus Drogen, weist das Gericht darauf hin, dass dieser Vorwurf ebenfalls mangels Beweisen scheitern muss. Und das Gleiche gilt auch für den Kauf einer Immobilie.
„Abschließend möchte ich nur sagen, dass aus den in den rechtlichen Grundlagen dieser Resolution dargelegten Gründen, zu denen wir schlussfolgern, der Freispruch aller Angeklagten angemessen ist, da es an Anklagebeweisen mangelt, die es uns ermöglichen würden, verurteilende Erklärungen zu jedem von ihnen abzugeben.“ , mit einer von Amts wegen anfallenden Verfahrenskostenerklärung“, schließt das Gericht.
Jaime Sanz de Bremond, Anwalt eines der Angeklagten, zeigte sich zufrieden mit dem Freispruch seines Mandanten und aller anderen Angeklagten und betonte, dass „glücklicherweise das Urteil alle Personen freispricht, die einen bestimmten Nachnamen haben oder einer bestimmten Zugehörigkeit angehören.“ einer bestimmten Familie, wurden ohne jeden Grund angeklagt, wie nun festgestellt wird.