Die Anhörung wird am Montag mit der Befragung der Angeklagten, darunter Juan Carlos Santorum, der als Chef gilt, fortgesetzt

VIGO, 19. April (EUROPA PRESS) –

Das Provinzgericht von Pontevedra weigerte sich an diesem Freitag, den Prozess gegen die 28 Angeklagten wegen des Vorrats von 3,8 Tonnen Kokain, der im April 2020 mitten in der Covid-Pandemie vom Schiff MV Karar transportiert wurde, auszusetzen, trotz der Anträge der Verteidigung beantragte eine Suspendierung, bis der Hauptzeuge der Polizei (ein ehemaliger Chef von GRECO, gegen den derzeit von einem Gericht in Murcia wegen seiner angeblichen Verbindungen zu Drogenhandelsnetzwerken ermittelt wird) eine medizinische Entlassung erhält.

Der Saal entschied, dass es keinen Grund gibt, den Prozess auszusetzen, teilte jedoch mit, dass er bereits im Urteil alle von den Parteien in den ersten Tagen des Prozesses vorgebrachten Fragen, die im fünften Abschnitt stattfinden, klären werde des Gerichtshofs mit Sitz in Vigo. Auf diese Weise wird die Verhandlung am Montag mit der Befragung der Angeklagten fortgesetzt.

Auf der Bank sitzen die 15 Besatzungsmitglieder der MV Karar, alle aus Nepal und Bangladesch bis auf einen Galizier, außerdem dreizehn weitere an Land festgenommene Personen, darunter der als Anführer der Organisation geltende Juan Carlos Santorum; sein Bruder und andere Menschen um ihn herum; oder ein Beamter des Zollüberwachungsdienstes und seine Frau.

An diesem Freitag legte der Staatsanwalt seine Vorwürfe zu den vorangegangenen Fragen der Verteidigung vor, die verschiedene Anordnungen und Klagen angefochten oder deren Aufhebung beantragt hatte, und argumentierte unter anderem, dass die Grundrechte der Vertretenen verletzt worden seien.

Ebenso hatte die Verteidigung beantragt, den Prozess auszusetzen, bis der frühere GRECO-Chef, der sich im Urlaub befindet, als Kronzeuge aussagen könne. Tatsächlich haben mehrere Anwälte sein Vorgehen in diesem Verfahren in Frage gestellt, da gegen ihn gerichtlich ermittelt wird und es „Hinweise“ auf seine mutmaßliche Beteiligung an mehreren Straftaten gibt.

In seinem Beitrag antwortete der Vertreter des Staatsministeriums auf die von der Verteidigung vorgebrachten Argumente und wies darauf hin, dass die Rechte der Angeklagten nicht verletzt worden seien und dass die von ihnen durchgeführten Handlungen vollständig autorisiert und motiviert gewesen seien.

Diesbezüglich betonte er, dass die „operativen“ Ermittlungen in diesem Fall seit 2019 laufen und es bereits polizeiliche Maßnahmen gegeben habe, bevor die DEA die Polizei über ihren Verdacht bezüglich des Kokaintransports auf der MV Karar von Panama nach Spanien informiert habe die Anwesenheit eines Galiziers unter der Schiffsbesatzung.

Ebenso wies er darauf hin, dass es „Anhaltspunkte“ gebe, die Maßnahmen wie Telefoninterventionen oder Überwachung rechtfertigten, und erinnerte unter anderem daran, dass die vorbereitenden Bewegungen zur Entgegennahme des Lagerbestands dokumentiert seien oder dass die Organisation „besondere Vorsichtsmaßnahmen“ getroffen habe Überführung der Segelflugzeuge

Er lehnte auch die Positionen der Verteidigung ab, die die Angeklagten vom Versteck distanzierten, und der Staatsanwalt erinnerte sie unter anderem daran, dass auf einem der registrierten Schiffe eine Notiz mit denselben Koordinaten aufgetaucht sei, die auf der Kommandobrücke des MV Karar angegeben seien. oder dass es Gespräche zwischen ihnen gibt, in denen sie sich auf „den Markt“ beziehen.

Der Staatsanwalt bestritt, dass es seitens der untersuchten Personen keine Verteidigung gegeben habe und dass es Gründe für die Nichtigkeit des Verfahrens gebe. „Alles, was sie aufdecken (die Verteidigungsmaßnahmen), ist ein Feuerwerk (…) sie widersprechen sich selbst“, behauptete er.

Das Staatsministerium schreibt allen Angeklagten ein Verbrechen gegen die öffentliche Gesundheit in Form von Drogen zu, die schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen, wobei die Unterart durch den Einsatz von Gefäßen verschärft wird und weil es sich um ein Netzwerk mit internationalen Kontakten handelt; und ein Verbrechen der Eingliederung in eine kriminelle Vereinigung. Darüber hinaus wird dem angeklagten Ehepaar auch das Verbrechen der Geldwäsche vorgeworfen, und einem Angeklagten, dem eine Pistole geraubt wurde, wird außerdem illegaler Waffenbesitz vorgeworfen.

Für den Chef der Organisation fordert sie eine Haftstrafe von 18,5 Jahren sowie eine Geldstrafe von 438 Millionen Euro; Im Übrigen fordert er 13,5 Jahre Gefängnis (zwei weitere Jahre für denjenigen, gegen den wegen Waffenbesitzes ermittelt wird) und zwei Geldstrafen in Höhe von 400 Millionen Euro.

Im Fall des Zollbeamten erhöht sich der Strafantrag wegen Geldwäsche um weitere 6 Jahre und um zwei Strafen für den vollständigen Entzug der Qualifikation für einen Zeitraum von 20 Jahren; Für seine Ehefrau fordert die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Haftstrafe wegen Geldwäsche, so dass beiden insgesamt 19,5 Jahre Haft drohen.

Von den 28 Angeklagten sitzen 16 im Gefängnis: 14 Besatzungsmitglieder aus Nepal und Bangladesch, der Arousan Ismael C.B. (obwohl er wegen eines anderen Verfahrens im Gefängnis sitzt) und der kolumbianische Staatsbürger René R.R. Die Besatzungsmitglieder werden am 25. April aus der Haft entlassen, wenn die Höchstdauer von vier Jahren Untersuchungshaft abgelaufen ist.