EL EJIDO (ALMERÍA), 19. April. (EUROPA PRESS) –
Das Gericht erster Instanz und Anordnung Nr. 3 von El Ejido (Almería) hat die vorläufige Freilassung mit Vorsichtsmaßnahmen für eine Frau und ihren Liebespartner, beide Einwohner der Gemeinde, verfügt, gegen die wegen der schweren Verletzungen des 16-Jährigen ermittelt wird Baby. Monate alt, Tochter der Frau.
Der Leiter der Stelle, der die Untersuchung des Falles übertragen wurde und die ursprünglich vom Untersuchungsgericht 2 von Almería angehört wurde, ist dem Antrag der Verteidigung nachgekommen und hat ein Erscheinen am 1. und 15. jedes Monats vor dem Gericht von Almería angeordnet El Ejido Gleichzeitig hat es Maßnahmen zur Zurückhaltung und zum Schweigen gegenüber dem Mädchen angeordnet, dessen Sorgerecht vorläufig der Mutter der untersuchten Person, einer Einwohnerin von Reus (Tarragona), übertragen wurde.
Die Anwältin des Angeklagten, Rechtsanwältin Arianna Martínez Hernández, erklärte gegenüber Europa Press, dass der Richter eine Aussage des Paares übernommen habe, dessen Aussagen „zufällig“ seien, als er darauf hinwies, dass die Verletzungen des kleinen Mädchens zufällig erfolgt seien, im Sinne eines dokumentarischen Beweises auch in Bezug auf die diesbezüglichen Gesundheitsberichte bereitgestellt.
„Alles war eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände“, sagte der Anwalt, der betonte, dass jede der Verletzungen oder Verwundungen, die schließlich zur Eröffnung eines Verfahrens wegen eines mutmaßlichen Verbrechens des gewohnheitsmäßigen Missbrauchs im familiären Umfeld führten, darauf zurückzuführen sei Unfälle wie Stürze und Schläge, die typisch für ein junges Mädchen sind, das gerade läuft oder zahnt.
Die Anwältin hat die im Gericht von El Ejido durchgeführte Untersuchung des Falles im Vergleich zu der ursprünglichen Entscheidung der Hauptstadt bewertet, die vorläufige Inhaftierung des Paares anzuordnen, obwohl ihrer Ansicht nach kein Risiko bestand Flucht, Wiederholung von Tatsachen oder Möglichkeit der Vernichtung von Beweismitteln.
Der Beschluss konzentrierte sich jedoch auf die Entscheidung über das Maß der Freiheitsberaubung, die damals von der Staatsanwaltschaft unterstützt wurde, und zwar auf der Grundlage des im Mütter- und Kinderkrankenhaus von Almería eingeleiteten Maßnahmenprotokolls, in das das kleine Mädchen mit einer Fraktur eingeliefert wurde in einem Bein und Kratzern sowie in den „ausweichenden“ und wenig „plausiblen“ Antworten des Paares, „gepaart mit den Widersprüchen, die die Mitbewohner der Familie in ihren polizeilichen Aussagen geäußert haben“.
Der Anwalt betonte die jederzeitige Zusammenarbeit der Familie des Lebensgefährten der Mutter, in deren Haus sie alle leben, da sie den Behörden Zutritt gewährte, um die Umgebung zu fotografieren und so durch ihre Aussage vor den Polizeibehörden zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären .
Die Parteien planen nun, gegen die einstweilige Verfügung gegen die Mutter des Minderjährigen Berufung einzulegen, die ihnen auch die Kommunikation mit ihr sowie die Zulassung von Zeugen verbietet, die ihrer Meinung nach nicht mit dem Fall in Zusammenhang stehen.
Ebenso bedauerten sie die anfängliche Bearbeitung der Angelegenheit durch das diensthabende Gericht und wiesen darauf hin, dass der Richter bei der Verhandlung Aussagen des Angeklagten zur Entscheidung über die vorläufige Inhaftierung herangezogen habe, ohne Aussagen der Angehörigen seines Partners entgegenzunehmen. Mitbewohner der untersuchten Personen.