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Die FDP-Politiker wollen den Solidaritätszuschlag abschaffen, da sie glauben, dass der „Aufbau Ost“ bereits abgeschlossen ist. Heute wird die Klage gegen den Soli von sechs FDP-Mitgliedern vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Sie argumentieren, dass es verfassungswidrig ist, dass der Soli weiterhin erhoben wird.

Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 eingeführt, um die Wiedervereinigung und den Aufbau Ost zu finanzieren. Anfangs mussten alle Steuerzahler den Soli zahlen. Im Jahr 2021 wurde die Besteuerung geändert, und nur noch Gutverdienende mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von etwa 85.000 Euro sowie Unternehmen zahlen ihn. Die anderen Steuerzahler wurden vom Soli befreit.

Die Kläger argumentieren, dass der Solidaritätszuschlag für alle abgeschafft werden sollte, da der Aufbau Ost abgeschlossen ist. Die Richter müssen prüfen, ob die Erhebung des Soli noch gerechtfertigt ist, und ob er den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt, da die meisten Steuerzahler davon befreit sind.

Der Bundesfinanzhof in München hält den Soli für verfassungsgemäß, aber hat angedeutet, dass der Gesetzgeber prüfen sollte, ob die Abgabe nach 30 Jahren noch gerechtfertigt ist. Ein Urteil wird heute nicht erwartet, aber wenn das Bundesverfassungsgericht den Soli kippt, würde die nächste Bundesregierung vor großen Herausforderungen stehen, da dem Bund Milliarden fehlen würden.

Die Entscheidung des Gerichts könnte die ohnehin angespannte Haushaltslage weiter verschärfen, da dem Bund für das Jahr 2025 rund 12 Milliarden Euro fehlen würden. Ein endgültiges Urteil wird frühestens in einigen Monaten erwartet.