MADRID, 23. Mai. (EUROPA PRESS) –

Beyoncé wurde wegen Urheberrechtsverletzung an ihrem Song „Break my soul“, einer ihrer Kompositionen aus ihrem neuesten Album „Renaissance“, verklagt, wie „The Guardian“ berichtet.

   Der Song, der in den USA Platz 1 erreichte, enthält Samples des Songs „Explode“ von Big Freedia, einem Rapper aus New Orleans, der wiederum Samples des Songs „Release a Wiggle“ der Gruppe Da Showstoppaz verwendet hätte Wer hat die Beschwerde eingereicht?

    Den oben genannten Medien zufolge verändert „Explode“ die Titelphrase „Release your wiggle“ im Refrain wiederholt leicht, und diese Phrase ist Teil von Beyoncés Lied.

   Als Beklagte nennt die Klage Beyoncé, Big Freedia, Jay-Z und Sony Music. Es wird argumentiert, dass Explode „einzigartige und unverwechselbare Texte und Musikkompositionen“ verwendet habe, die ursprünglich von Da Showstoppaz geschaffen wurden. „Die Beklagten verwendeten die Worte, Melodien und musikalischen Arrangements der Kläger ihrer urheberrechtlich geschützten Werke … Jeder vernünftige Mensch, der sich ‚Release a Wiggle‘ und ‚Explode‘ anhört, würde zu dem Schluss kommen, dass die Lieder im Wesentlichen ähnlich sind“, prangert die Anklage an.

   Die Da Showstoppaz-Mitglieder Tessa Avie, Keva Bourgeois, Henri Braggs und Brian Clark fordern, dass die Gruppe im Abspann beider Songs „Explode“ und „Break My Soul“ erscheint und dass sie Tantiemen aus den zukünftigen Einnahmen aus den Songs erhalten , zusätzlich zum Schadensersatz.