MADRID, 20. Mai. (EUROPA PRESS) –

Das Innenministerium hat in Zusammenarbeit mit Plena Inclusion eine Reihe von Initiativen im Vorfeld der Europawahlen am 9. Juni gestartet, um allen Menschen mit einer Behinderung, einschließlich Menschen mit kognitiven Behinderungen (Zerebralparese), barrierefreies Wählen zu gewährleisten , Autismus oder Down-Syndrom).

Unter anderem wird das Signalsystem, das bei den Wahlen 2023 in den Wahllokalen von Madrid getestet wurde und nach und nach in anderen Wahlaufrufen übernommen wurde, auf die Hauptstädte aller Autonomen Gemeinschaften ausgeweitet.

Dieses Beschilderungssystem bietet „klare und einfache“ Botschaften, die Bürgern mit kognitiven Problemen, vor allem älteren Menschen, Menschen mit geistiger Behinderung oder Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten, dabei helfen, sich in den Wahllokalen zu orientieren und zu bewegen. Es handelt sich um eine Reihe von Piktogrammen, die unter anderem den Standort des Wahllokals, die Kabinen, die Öffnungszeiten der Wahllokale oder die wichtigsten Schritte zur Stimmabgabe grafisch anzeigen.

Die Plakate wurden gemäß der Norm ISO 22727:2007 für die Erstellung und Gestaltung öffentlicher Informationssymbole entworfen und ihre Verständlichkeit wurde gemäß der Qualitätsnorm UNE-ISO 9186 und unter Beteiligung von 158 Menschen mit geistiger Behinderung bewertet.

Zum Beschilderungssystem gehört eine leicht lesbare Installationsanleitung. Regierungsdelegationen und Stadträte werden die Verwaltungen sein, die für die Koordinierung der Anbringung von 44.133 Plakaten in den Wahllokalen der Hauptstädte der autonomen Gemeinschaften verantwortlich sind. Diese Beschilderung ist in Barcelona, ​​​​Las Palmas de Gran Canaria, Logroño, Madrid, Mérida, Murcia, Oviedo, Palma, Pamplona, ​​Santa Cruz de Teneriffa, Santander, Santiago de Compostela, Sevilla, Toledo, Valencia, Valladolid zu sehen , Vitoria-Gasteiz, Saragossa, Ceuta und Melilla

Auch Menschen mit Behinderungen können zu Wahllokalmitgliedern ernannt werden. Um ihre volle Teilnahme am Wahlprozess zu gewährleisten, stellt ihnen die Verwaltung eine Reihe von Unterstützungsinstrumenten zur Verfügung. Einerseits können Menschen mit kognitiven Schwierigkeiten auf leicht lesbare Tabellenhandbücher zugreifen, die in den fünf Amtssprachen (Spanisch, Katalanisch, Valencianisch, Galizisch und Baskisch) verfügbar sind.

Darüber hinaus erhalten Prüfer und Vertreter auch Empfehlungen, um die uneingeschränkte Zugänglichkeit für Wähler mit dieser Art von Behinderung zu gewährleisten und ihnen einen möglichst respektvollen Umgang mit ihnen zu vermitteln.

Andererseits stehen gehörlosen oder hörgeschädigten Menschen ein kostenloser Gebärdensprachdolmetscherdienst und eine magnetische Induktionsschleife zur Verfügung. In der Zwischenzeit erhalten blinde oder taubblinde Menschen, sowohl Stammgäste als auch Ersatzpersonen, gegebenenfalls die vom Zonenwahlvorstand festgelegte Unterstützung.

Menschen mit Sehbehinderungen verfügen über ein barrierefreies Wahlset, das Stimmzettel, Umschläge und ergänzende Unterlagen in Blindenschrift enthält, sodass sie völlig autonom ihre Wahlmöglichkeit wählen können. Diese Wähler müssen im Voraus ihren Wunsch nach diesem Unterstützungsinstrument anfragen.