TOLEDO, 20. Mai. (EUROPA PRESS) –

Das Amtsblatt von Kastilien-La Mancha (DOCLM) veröffentlichte am Montag einen Beschluss der Generaldirektion für Landwirtschaft und Viehzucht des Ministeriums für Landwirtschaft, Viehzucht und ländliche Entwicklung, in dem Beihilfen für Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Vermarktungsbedingungen gefordert werden Honig in Kastilien-La Mancha für die Bienenzuchtkampagne 2024 im Rahmen der Intervention im Bienenzuchtsektor.

Der Gesamtbetrag der Ausschreibung beläuft sich auf 1,3 Millionen Euro und wird zu 50 Prozent aus Feaga-Mitteln und zur anderen Hälfte von der Generalverwaltung des Staates und dem Gemeinderat von Kastilien-La Mancha mit jeweils 25 Prozent kofinanziert.

Bei den förderfähigen Interventionen im Rahmen dieser Ausschreibung handelt es sich um Beratungsdienste, technische Hilfe, Informationen und den Austausch bewährter Verfahren, unter anderem durch Netzwerk- und Kooperationsaktivitäten, für Imker und ihre Organisationen, berichtete der Vorstand in einer Pressemitteilung.

Gefördert werden auch Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Eindringlingen und Bienenstockkrankheiten, insbesondere Varroose; Schäden durch widrige klimatische Ereignisse verhindern und die Entwicklung und Anwendung von Managementpraktiken fördern, die an sich ändernde klimatische Bedingungen angepasst sind; Bienenstöcke in der Europäischen Union neu besiedeln, unter anderem durch Bienenhaltung; Rationalisierung der Wandertierhaltung und Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte.

Maßnahmen, die sich an Laboratorien bei der Analyse von Bienenprodukten richten, um den Verlust von Bienen oder einen Rückgang der Produktivität zu vermeiden, und von potenziell giftigen Substanzen für Bienen sind ebenfalls förderfähige Maßnahmen, ebenso wie Maßnahmen zur Erhaltung oder Erhöhung der Zahl bestehender Bienenstöcke in Europa Union, einschließlich Bienenzucht.

Was die Beihilfe anbelangt, so hängen die Beträge von jeder förderfähigen Maßnahme innerhalb der oben genannten Interventionsarten ab.

Anträge auf Beihilfe können innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt von Kastilien-La Mancha eingereicht werden.