SEVILLA, 7. Mai. (EUROPA PRESS) –

Im Sommer wird die andalusische Regierung eine Hilfslinie in Höhe von 145 Millionen Euro genehmigen, die unter anderem darauf abzielt, die Einstellung des ersten Arbeitnehmers durch einen Selbstständigen zu fördern, und die rückwirkend ab gelten wird 1. März.

Dies gab die Ministerin für Beschäftigung, Unternehmen und Selbstständigkeit, Rocío Blanco, in Erklärungen gegenüber Canal Sur TV bekannt, über die Europa Press berichtete, in denen sie darauf hinwies, dass eine der Linien dieses Hilfspakets darin bestehe, „die Einstellung von Arbeitnehmern zu fördern, die erste.“ Einstellung, eines Arbeitnehmers durch unseren Selbständigen“.

Er hat darauf hingewiesen, dass es in Andalusien 282.000 Selbstständige gibt, die „keine Arbeitnehmer beschäftigen“, und es geht darum, diese Einstellung zu fördern, während es auch einen weiteren Anreiz für die Einstellung geben wird, auch wenn es nicht der erste ist.

Blanco hat erklärt, dass diese Hilfe voraussichtlich im Laufe dieses Sommers freigegeben wird und im Falle der Einstellung eines Arbeitslosen rückwirkend zum 1. März gelten wird.

In Bezug auf die Tatsache, dass Andalusien die Gemeinde mit den meisten Selbstständigen in Spanien ist, wies er darauf hin, dass zweifellos ein „Ökosystem, das Unternehmertum begünstigt“ geschaffen wurde und sich von einer „subventionierten und ideologisch orientierten Wirtschaft zu einer Wirtschaft entwickelt hat“. eine Wirtschaft, in der Unternehmertum ausgeübt wird.“

Dies werde, wie er hinzufügte, durch Maßnahmen wie niedrigere Steuern, Rechtssicherheit sowie die Schaffung von Sicherheit und Vertrauen beeinflusst. Sie ist überzeugt, dass alle bisherigen Hilfen des Ministeriums für Selbstständige auch mit einem klaren Bekenntnis zur Beitragsfreiheit, der Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen im ersten Jahr oder dem Einstieg in die Sozialversicherung zu tun haben. Aufwärtshilfe.