SEVILLA, 22. April (EUROPA PRESS) –
Die Abteilung für soziale Eingliederung, Jugend, Familien und Gleichstellung der andalusischen Regierung erhöht die Mittel um 1,7 Millionen, damit andalusische Gemeinden Immobilien erwerben, bauen oder bestehende öffentliche Mittel reformieren können, um obdachlosen Menschen eine stationäre Betreuung anzubieten. Mit dieser Mittelerhöhung wird das Regionalprogramm, das aus Mitteln der Europäischen Union (Next GenerationEU) finanziert wird, über 11,7 Millionen Euro verfügen.
Dies wird am Montag im Amtsblatt der Junta de Andalucía berichtet, konsultiert von Europa Press. Dieser Aufruf befasst sich im Rahmen eines wettbewerbsorientierten Wettbewerbssystems mit zwei Bereichen. Einerseits fließen mit der Ausweitung der Kredite schließlich mehr als 8,2 Millionen Euro an öffentliche Einrichtungen zur Betreuung obdachloser Menschen in städtischen Gebieten und mehr als 3,4 Millionen Euro an Einrichtungen zur Betreuung obdachloser Migranten in Gemeinden mit landwirtschaftlicher Nutzung Aktivität.
„Die Erhöhung der Mittel bedeutet weder die Eröffnung einer neuen Frist für die Einreichung von Anträgen noch für die Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses“, erklärten Quellen aus dem Ministerium für Loles López gegenüber Europa Press. Mit diesen Maßnahmen, die im Rahmen der von der Junta de Andalucía mit dem Ministerium für soziale Rechte und der Agenda 2030 unterzeichneten Vereinbarung festgelegt sind, „setzen wir uns für die Umgestaltung und Anpassung der vorhandenen Ressourcen in lokalen andalusischen Einrichtungen für Obdachlose mit der entsprechenden Ordnung ein.“ um ihre Autonomie und Deinstitutionalisierung zu fördern.“
In städtischen Gebieten müssen neue Wohneinrichtungen auf die unterschiedlichen Realitäten der Obdachlosigkeit in dem Ort ausgerichtet sein, in dem die Ressource geplant ist. Sie sollten auf „personalisierte“ Aufmerksamkeit, die Förderung der Autonomie und die Entwicklung von Gemeinschaftsräumen ausgerichtet sein. Ebenso müssen diese Ressourcen Privatsphäre und Aufmerksamkeit für Situationen besonderer sozialer und familiärer Gefährdung gewährleisten und über mindestens zehn Plätze verfügen.
Der Zuschuss kann nicht für den Bau und die Ausstattung von Notunterkünften oder Sofortaufnahmezentren verwendet werden, da sein Ziel darin besteht, das Pflegesystem für Obdachlose neu auszurichten, um eine Pflege anzubieten, die „auf Autonomie, Selbstbestimmung, Privatsphäre und Gemeinschaftsleben ausgerichtet ist“.
Andererseits werden im Bereich der Betreuung obdachloser Migranten in Gemeinden mit landwirtschaftlicher Tätigkeit die Hilfen für den Erwerb von Immobilien, den Bau, die Renovierung und die Ausstattung von Wohnalternativen zur Unterbringung von Zeitarbeitsmigranten sowie für die angestrebte Infrastruktur verwendet die Entwicklung und Umsetzung lokaler Pläne zur Beseitigung informeller Siedlungen oder minderwertiger Wohnungen in ländlichen Gebieten und muss über mindestens zehn Plätze verfügen.
Lokale Einheiten, die an diesem Gebiet teilnehmen, müssen vor dem 31. Dezember 2024 nachweisen, dass sie über einen Plan zur Tilgung lokaler Siedlungen verfügen oder sich zu dessen Annahme verpflichten und dass dieser strategischen Linien zugeordnet ist, die zu diesem Zeitpunkt im Hinblick auf die Tilgung genehmigt wurden Informelle Siedlungen des Ministeriums für soziale Eingliederung, Jugend, Familien und Gleichstellung. Alle Projekte können bis zum ersten Halbjahr 2026 durchgeführt werden. Der Zuschuss kann bis zu 100 % des genehmigten Budgets ohne Mehrwertsteuer betragen. Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 1,5 Millionen Euro, der Mindestbetrag beträgt 100.000 Euro.