TOLEDO, 18. April. (EUROPA PRESS) –
Das Vize-Umweltministerium hat im Rahmen des ländlichen Entwicklungsprogramms von Kastilien-La Mancha 2014-2020 für das Jahr 2024 Beihilfen für Investitionen in Forsttechnologien sowie in die Umwandlung, Mobilisierung und Vermarktung von Forstprodukten gefordert Bewerbungsfrist Es öffnet diesen Freitag und läuft bis zum 30. Mai.
Laut dem Amtsblatt von Catilla-La Mancha in seiner Ausgabe von diesem Donnerstag und Berichten von Europa Press werden die Nutznießer dieser Hilfe private Waldbesitzer, Gemeinden und ihre Verbände sowie KMU, einschließlich Dienstleister, mit Sitz in Castilla-La Mancha sein im Fall von Forstbetrieben oder die im Fall von KMU eine Niederlassung in Kastilien-La Mancha haben und forstwirtschaftliche Aktivitäten in ländlichen Gebieten entwickeln. Der für diese Hilfe vorgesehene Betrag beläuft sich auf 708.000 Euro.
Wie die Regionalregierung mitteilt, handelt es sich um einen mit ELER-Mitteln des Staates und der Autonomen Gemeinschaft kofinanzierten Posten, der die im letzten Jahr ins Leben gerufene Hilfslinie in Höhe von 3,7 Millionen Euro vervollständigt, um die Unternehmen in der Region zu unterstützen Der Forstsektor könnte seine Technologie, Einrichtungen und Maschinen verbessern und auf den neuesten Stand bringen und so wirksam zu den von der Exekutive gesetzten Zielen beitragen, eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu fördern und in ländlichen Gebieten Bevölkerung und Wohlstand zu schaffen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören der Kauf von Maschinen und Fahrzeugen im Zusammenhang mit der Mechanisierung der Waldbewirtschaftung und der forstwirtschaftlichen Nutzung, wie z. B. Schlepper, Prozessoren, Forsttraktoren, Lastkraftwagen, Anhänger oder Kräne, um nur einige Beispiele zu nennen.
Für Anschaffungen, die die Lager- und Bewirtschaftungsbedingungen vor der industriellen Verarbeitung von Forstprodukten verbessern: Entrindungsmaschinen, Trockner, interne Transportmaschinen wie Waagen und Förderbänder.
Oder für den Kauf von Technologien im Zusammenhang mit der Nutzung von Forstprodukten wie GPS für den professionellen Forsteinsatz oder Maschinen zur Vermessung und automatischen Klassifizierung von Rundholz sowie für die Beharzung von Mechanisierungsgeräten wie Bohrmaschinen, Schubkarren und Entsafter.
Die Beihilfe kann bis zu 40 % der förderfähigen Kosten betragen, wobei der Höchstbetrag 250.000 Euro pro Begünstigten beträgt.