TOLEDO, 25. April. (EUROPA PRESS) –

Das Amtsblatt von Kastilien-La Mancha (DOCM) veröffentlicht am Donnerstag, den 25. April, die Resolution, die das Verfahren für die Zulassung von Schülern zu den offiziellen Sprachschulen und zu den Erwachsenenbildungszentren, die Sprachen des Sonderregimes unterrichten, fordert ​in Kastilien-La Mancha für das Studienjahr 2024/2025.

Wie in der Regel dargelegt, dauert die Bewerbungsfrist jeweils vom 26. April bis einschließlich 10. Mai und muss von neu aufgenommenen Studierenden eingereicht werden, auch von solchen, die aufgrund einer Häufung von Abwesenheiten das Bleiberecht am Zentrum verloren haben Dazu gehören diejenigen, die ihr Studium unterbrochen oder sich abgemeldet haben und zur Präsenzlehre zurückkehren möchten, wie der Vorstand in einer Pressemitteilung mitteilt.

Bewerbungen werden nur elektronisch über das Registrierungsformular eingereicht, das im virtuellen Sekretariat der EducamosCLM-Plattform (https://educamosclm.castillalamancha.es) verfügbar ist und auch über die elektronische Zentrale der Verwaltung des Gemeinderates von Castilla zugänglich ist -La Mancha (https://jccm.es).

Spätestens am 26. Juni wird die endgültige Entscheidung über die Zuweisung von Personen zu Schulpositionen in jedem Zentrum auf dem Bildungsportal veröffentlicht. Die offiziellen Sprachschulen und Volkshochschulen veröffentlichen an ihren Anschlagtafeln und auf ihren Websites die Varianten der offenen Schulstellen, die in ihren jeweiligen Zentren definitiv angeboten werden. Diese Informationen können auch im virtuellen Sekretariat der EducamosCLM-Plattform eingesehen werden.

Schüler, die im Zulassungsverfahren eine Schulstelle erhalten, müssen sich im Laufe des Monats Juli über die EducamosCLM-Plattform gemäß den festgelegten Fristen und Verfahren registrieren.

Bewerber können auf zwei Arten Zugang zu den unterschiedlichen Niveaus der einzelnen Sprachen erhalten: abhängig von der erforderlichen akademischen Akkreditierung und durch die Teilnahme an einem Eignungstest.

Der Einstufungstest findet in den Monaten Juni, spätestens am 24., und September, spätestens am 23., statt. Der genaue Termin wird von jeder offiziellen Sprachschule und Erwachsenenbildungseinrichtung festgelegt. Kandidaten können nur einen Einstufungstest absolvieren, sodass diejenigen, die den Test im Juni absolvieren, ihn im September nicht erneut absolvieren können.

Im Monat September kann, immer abhängig von der Verfügbarkeit freier Plätze in den einzelnen Sprachen, Niveaus und offiziellen Sprachschulen, eine außerordentliche Zulassungsfrist eröffnet werden, in der die entsprechende Bewerbung eingereicht werden kann.

Die Zahlung der öffentlichen Eintrittspreise erfolgt nach Ablauf der Anmeldefrist.

Personen, die zu Familien gehören, deren Familieneinkommen mindestens dem Einkommen entspricht, das Anspruch auf das Mindestsolidaritätseinkommen begründet, Personen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 33 Prozent, Studenten, die Opfer von Terroranschlägen geworden sind Handlungen oder sind Kinder oder Ehegatten nicht rechtlich von den Getöteten oder Verletzten bei terroristischen Handlungen getrennt, Studierende, die nachweisen, dass sie Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt sind, sowie Studierende unter 25 Jahren, deren Eltern darunter leiden und solche Personen, die Mitglieder einer sind große Familie der Sonderkategorie.

Wer in der Kategorie „Allgemein“ einer kinderreichen Familie angehört, erhält einen Bonus von 50 Prozent.