LOGROÑO, 19. März (EUROPA PRESS) –
Der Sprecher der regionalen Exekutive, Alfonso Domínguez, hat angekündigt, dass die Regierung von La Rioja 1.919.000 Euro für die drei Linien der Kulturförderung bereitstellen wird, die sich an Gemeinden, Unternehmen und Vereine richten.
Konkret werden 1.078.000 Euro an Unterstützung für lokale Einrichtungen in der Region, 536.000 Euro an Kulturvereine und 295.000 Euro an Rioja-Unternehmen in der Branche vergeben.
In allen drei Fällen werde die Vergabe der Fördermittel auf Wettbewerbsbasis erfolgen, erläuterte er.
Konkret sind die Fördermittel in drei große Blöcke unterteilt. Einerseits kulturelle Aktivitäten, die auf die Förderung, Förderung und Unterstützung kultureller Aktivitäten im Zusammenhang mit Musik, bildender Kunst, Folklore, darstellender Kunst, audiovisueller Kunst und Veröffentlichungen durch teilweise Finanzierung der laufenden Ausgaben abzielen, mit Ausnahme derjenigen im Zusammenhang mit Feiern und Unterhaltung , Freizeit oder ähnliches.
Zum anderen die Ausstattung von Kulturstätten und drittens deren Renovierungen und Reparaturen.
Die Beihilfe darf den Gegenwert von 80 % des vorgesehenen Budgets nicht überschreiten, mit einem Höchstbetrag von 18.000 Euro, außer bei der Ausstattung und Renovierung von Räumlichkeiten, bei denen die Grenze bei 12.000 Euro liegt.
Im Hinblick auf kulturelle Aktivitäten umfasst die Ausschreibung 2024 im Gegensatz zur Ausschreibung 2023 Veranstaltungen, die das ganze Jahr über stattfinden, und erst letztes Jahr, als sie zwei Jahrgänge betraf: die zweite Jahreshälfte des Jahres, in dem die Ausschreibung stattfand genehmigt wurde (2023) und der erste des folgenden Jahres (2024). Eine Änderung, die „auf die Nachfrage der Kulturakteure unserer Region“ reagiert, erklärte Domínguez.
Konkret hat die Exekutive an diesem Dienstag das Ministerium für Kultur, Tourismus, Sport und Jugend ermächtigt, lokalen Einrichtungen 445.000 Euro für kulturelle Aktivitäten zur Verfügung zu stellen, die zwischen dem 1. Januar letzten Jahres und dem 10. November nächsten Jahres stattfinden; 240.000 Euro an Vereine und 100.000 Euro an Kulturunternehmen. Insgesamt beträgt der für Aktivitäten bereitgestellte Betrag 785.000 Euro.
Für die Zuschüsse zur Ausstattung von Kulturstätten, die im Zeitraum vom 1. Dezember 2023 bis zum 15. Oktober 2023 erfolgen, beläuft sich der Gesamtbetrag auf 490,00 Euro und setzt sich wie folgt zusammen: 245.000 Euro an die Städte; 150.000 Euro an Vereine und 95.000 Euro an Unternehmen.
Die Renovierungsarbeiten an Kulturstätten, die vom 1. Dezember letzten Jahres bis zum 15. Oktober dieses Jahres durchgeführt wurden, erhalten wiederum eine Förderung im Wert von 644.000 Euro: 398.000 Euro sind für die Kommunen bestimmt; 146.000 Euro an Vereine und 100.000 Euro an Kulturunternehmen in der Region. Die Regelungsgrundlagen dieser drei Förderausschreibungen sind in der Verordnung EDC/43/2020 vom 22. Juli geregelt.