Der Oberste Gerichtshof entschied, dass ein Teil der Rente einiger Rentner, der mit Beiträgen zu Gegenseitigkeitsgesellschaften verbunden ist, nicht in der Einkommensteuer besteuert werden sollte
MADRID, 20. März (EUROPA PRESS) –
Die Steuerbehörde hat an diesem Mittwoch, dem 20. März, ein „einfaches Formular“ aktiviert, um Anträge auf Rückerstattung der Einkommensteuer von Rentnern, die Beiträge an Arbeitsversicherungen auf Gegenseitigkeit geleistet haben, „so schnell wie möglich“ weiterzuleiten.
In einer informativen Mitteilung hat die Steuerbehörde mitgeteilt, dass sie mit der Sozialversicherung und anderen Organisationen zusammenarbeitet, um so schnell wie möglich und mit den geringsten Unannehmlichkeiten für die Bürger auf Rückerstattungsanträge von Gegenseitigkeitsgesellschaften zu reagieren.
Das Finanzministerium hat daher beschlossen, Rückerstattungen zu erleichtern, nachdem ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zugunsten eines Rentners aus dem Bankensektor entschieden hatte, der diesen Teil seiner Rente beantragte, der mit den Beiträgen zusammenhängt, die er zwischen 1969 und 1979 an die Banking Labour Mutuality geleistet hatte. in den Einkommensteuererklärungen (IRPF) nicht besteuert.
Die Steuerbehörde hat ein einfaches Formular für die Klärung dieser Steuerrückerstattungsansprüche bereitgestellt. Dies erfolgt auf der Grundlage der der Agentur zur Verfügung stehenden Informationen sowie der Informationen über das Arbeitsleben der Antragsteller, die die Agentur von der Sozialversicherung gesammelt hat andere Organisationen.
Daher ist es nicht erforderlich, dem Antrag irgendeine Art von Dokumentation beizufügen, da die Steuerbehörde im Allgemeinen bereits über die für die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Informationen verfügt.
Sollte es jedoch nicht möglich sein, ein konkretes Anliegen mit den vorliegenden Informationen zu klären, kann von Interessenten die nachträgliche Vorlage der erforderlichen Unterlagen verlangt werden.
Sowohl das Antragsformular als auch die Informationen zu diesem Verfahren werden interessierten Parteien über die elektronische Zentrale der AEAT zur Verfügung gestellt.
Mit diesem Formular können alle Rückerstattungen für den Zeitraum 2019-2023 beantragt werden, der noch nicht abgelaufen ist. Für 2023 erscheint die Berechnung jedoch in den meisten Fällen bereits in Renta Web und die Anpassung wird automatisch in der Erklärung übernommen.
In den Fällen, in denen die AEAT nicht über ausreichende Informationen verfügt, kann sie die Berechnung nicht in den Steuerdaten anbieten. Für die Beantragung der Anpassung reicht es jedoch aus, das gleiche Formular wie in den Vorjahren vorzulegen.