Das Etxepare Basque Institute wird in diesem Jahr 578.000 Euro an AT! vergeben. für finanzielle Unterstützung zur Ausweitung der baskischen Schöpfung im Ausland, aufgeteilt in vier Ausschreibungen. Die Ausschreibung, die darauf abzielt, die Mobilität von Theater-, Tanz-, Musik-, bildenden und bildenden Kunstschaffenden zu fördern, wurde bereits im Euskal Herriko Agintaritzaren Aldizkar (EHAA) veröffentlicht und die Bewerbungsfrist läuft laut Angaben der EHAA bis zum 30. September Etxepare-Institut.
Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, die Positionierung der baskischen Kultur und Kreativität außerhalb des Baskenlandes zu stärken, ihre Präsenz und Sichtbarkeit zu stärken, die Vernetzung mit internationalen Kulturakteuren zu fördern und die Mobilitätskosten, Unterkunft und Zuschüsse zu decken.
Je nach künstlerischer Disziplin wurde die Ausschreibung in vier Verfahren aufgeteilt, insgesamt werden 455.000 Euro ausgeschüttet: AT! Theateraufruf 148.000 Euro, AT! 82.000 Euro im Tanzaufruf, AT! 150.000 Euro und AT im Musikcall! Bildende und bildende Kunst im Aufruf 75.000 Euro.
Der Aufruf wird wie in den Vorjahren weiterhin automatisch erfolgen, mit dem Ziel, das Verfahren zu beschleunigen und die Unsicherheit der Urheber zu verringern. Auf diese Weise wird die Hilfe auf die Anträge verteilt, die die Bedingungen erfüllen, bis die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind und es keinen Bewertungsausschuss gibt. Um den Liquiditätsbedarf der Gründer besser decken zu können, erhalten die Antragsteller außerdem die Hälfte der Zahlung zu Beginn und die andere Hälfte nach der Begründung.
Die zweite Ausschreibung, finanzielle Unterstützung zur Förderung der Mobilität von Kulturschaffenden im Bereich Kino und Literatur (AT! Cinema, AT! Literature), wird am 6. Mai veröffentlicht und ist mit 30.000 Euro dotiert.
Durch diese Unterstützung können die Schöpfer dieser Disziplinen die Unterkunfts- und Transportkosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen bezahlen, zu denen sie eingeladen wurden, ihre Arbeiten vorzustellen. Im Kinobereich werden nur Festivals mit internationaler Ausrichtung akzeptiert und für die Präsentation von Kurzfilmen nur Festivals, die für die Oscars punkten.
Außerdem wird im Mai, allerdings noch ohne Datum, ein Aufruf zur finanziellen Unterstützung zur Förderung gemeinnütziger internationaler Kulturaktivitäten veröffentlicht: AT! Baskische Kultur Diese Zuschüsse können für die Durchführung von Projekten beantragt werden, die im Rahmen der anderen Ausschreibungen des Etxepare Basque Institute nicht gefördert wurden, und sind mit einem Zuschuss von 30.000 Euro ausgestattet.
Schließlich werden literarische Übersetzungen mit weiteren 63.000 Euro gefördert. BEI! Die Ausschreibung für literarische Übersetzungen wird ebenfalls im Mai veröffentlicht und wird zwei Übersetzungsaktivitäten unterstützen: die Übersetzung literarischer Werke, die ursprünglich auf Baskisch verfasst und veröffentlicht wurden, in eine beliebige Sprache und die Übersetzung literarischer Werke, die ursprünglich auf Spanisch verfasst und veröffentlicht wurden, von im Baskischen registrierten Schriftstellern Baskische Autonome Gemeinschaft in eine andere Sprache als das Baskische übertragen.
Die bereits laufende Ausschreibung zur Förderung von Mobilitäten im Bereich Theater, Tanz, Musik sowie bildende und bildende Kunst ist zwar nicht wettbewerbsorientiert, wird jedoch anhand der in den Vorjahren verwendeten Bewertungskriterien entsprechend der Zielsetzung bewertet vom Etxepare-Institut gesucht, wohl wissend, dass das Hauptziel darin besteht, dass Projekte, die die Grundanforderungen erfüllen, allen helfen
Daher sind die Hauptkriterien für die Bestimmung der Höhe der finanziellen Unterstützung die folgenden: die Resonanz oder das Prestige des Kontexts, in dem die Aktivität stattfinden wird, der Grad der Selbstfinanzierung des Projekts, die Präsenz des Baskischen im Projekt, das Geschlechtskriterium und die digitale Präsenz des Bewerbers.
Finanzielle Unterstützung können natürliche und juristische Personen erhalten, die in der Autonomen Gemeinschaft Baskenland registriert oder ansässig sind. Darüber hinaus können für den Fall, dass das Kommunikationswort des zu veröffentlichenden Werks baskisch ist, auch private natürliche oder juristische Personen eingereicht werden, deren Sitz oder Adresse sich im Baskenland befindet, d. h. solche mit Sitz in Navarra oder im Norden Baskenland.