BRÜSSEL, 26. März (EUROPA PRESS) –

Die 27 haben an diesem Montag die von der Europäischen Kommission am 15. März vorgeschlagene Lockerung der Umweltauflagen unterstützt, die für den Zugang zu Fördermitteln der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erfüllt sein müssen und die Befreiung von Kontrollen und Sanktionen für kleine Unternehmen vorsieht. landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar, um den Verwaltungsaufwand auf dem Land weiter zu verringern.

Dies wurde an diesem Montag vom Sonderausschuss für Landwirtschaft unterstützt, der vor dem Treffen der europäischen Minister des Sektors in Brüssel zusammentrat und bei dem erwartet wird, dass die Minister des Sektors ihre Unterstützung mit qualifizierter Mehrheit bestätigen werden dass nach Angaben des Ministers für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Luis Planas, nur Deutschland Einwände geäußert hat.

In Erklärungen gegenüber den Medien bei seiner Ankunft in der belgischen Hauptstadt erinnerte Planas auch daran, dass insgesamt 345.000 Steuerzahler von der Steuerbefreiung für Kleinbauern profitieren werden, was mehr als 50 % der Gesamtzahl ausmacht.

Ebenso betonte der Minister, dass dieses Dossier dringend bearbeitet werde, weshalb der Vorsitzende des Sonderausschusses für Landwirtschaft nun das Angebotsschreiben an das Europäische Parlament übermitteln werde, das seinen Standpunkt voraussichtlich in erster Lesung in seiner Plenarsitzung festlegen werde . 22. bis 25. April.

Der Rat wird die Verordnung dann offiziell verabschieden, sodass sie, wenn alles wie geplant verläuft, Ende dieses Frühjahrs in Kraft tritt und rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 gilt.

Das Hauptziel dieser Legislativvorschläge besteht darin, den Verwaltungsaufwand für EU-Landwirte weiter zu verringern und Landwirten und Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Einhaltung bestimmter Umweltauflagen zu geben.

Die Kommission versichert jedoch, dass dies den Gesamtehrgeiz hinsichtlich der Umwelt- und Klimaschutzziele der EU-Agrarpolitik nicht beeinträchtigen werde.

Dieses neue Zeichen der Solidarität mit dem Sektor ergänzt die Lockerung der Umweltauflagen im Zusammenhang mit den GAP-Beihilfen, die der Gemeindevorstand bereits Ende Februar angekündigt hatte, mit dem Ziel, die ländlichen Mobilisierungen nur drei Monate vor den Wahlen zu besänftigen. Europäisch.

Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen Landwirte einen erweiterten Satz von neun Umwelt- und Klimastandards einhalten, die als „BCAM“ bekannt sind. Dabei handelt es sich um einen Grundsatz der Cross-Compliance, der für etwa 90 % der in der EU genutzten landwirtschaftlichen Fläche gilt und spielt eine wichtige Rolle bei der Integration nachhaltiger landwirtschaftlicher Praktiken.

Nach Angaben der Gemeindeverwaltung würde die Befreiung von Kleinbauern von den mit diesen Vorschriften verbundenen Anforderungen die tägliche Arbeit von Kleinbauern, die 65 % der GAP-Begünstigten ausmachen, erheblich vereinfachen und gleichzeitig die Umweltambitionen wahren, da diese nur 9,6 % der Begünstigten abdecken Gebiete, die Beihilfen aus der GAP erhalten.

Die Kommission schlägt außerdem eine spezifische Überprüfung von BCAM 6 vor, der Mindestbodenbedeckung in den empfindlichsten Zeiträumen; BCAM 7, Fruchtfolge im Ackerland, und BCAM 8, Mindestanteil an Brachflächen, bei denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, mehr Flexibilität für die Einhaltung zu bieten.

Zusätzlich zu diesen spezifischen Änderungen schlägt Brüssel vor, dass die Mitgliedstaaten bestimmte Kulturpflanzen, Bodentypen oder landwirtschaftliche Systeme von der Einhaltung der Anforderungen an Bodenbearbeitung, Bodenbedeckung und Fruchtfolge bzw. Diversifizierung (bzw. BCAM 5, 6 und 7) ausnehmen können.

Es wird auch möglich sein, spezifische Ausnahmen festzulegen, um das Pflügen zur Wiederherstellung von Dauerweiden in Natura-2000-Gebieten zu erlauben, falls diese durch Raubtiere oder invasive Arten beschädigt werden (BCAM 9).

In extremen Fällen widriger Wetterbedingungen, die Landwirte daran hindern, ordnungsgemäß zu arbeiten und die BCAM-Anforderungen zu erfüllen, können Regierungen auch vorübergehende Ausnahmen einführen, die von begrenzter Dauer sein sollten und nur für betroffene Begünstigte gelten.

Außerdem müssen die EU-Länder ihre GAP-Strategiepläne bis zum 31. Dezember 2025 überprüfen, wenn bestimmte Umwelt- und Klimagesetze, etwa zur Erhaltung wildlebender Vögel und Lebensräume, der wildlebenden Fauna und Flora oder zum Schutz von Gewässern, auf EU-Ebene aktualisiert werden.

Die Kommission ist zu dem Schluss gekommen, dass es nun „von größter Bedeutung“ ist, dass der Rat und das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber rechtzeitig eine Einigung über den an diesem Freitag vorgelegten Legislativvorschlag erzielen, um den Landwirten zu garantieren, dass diese neuen Maßnahmen angewendet werden können „so schnell wie möglich“.

Um zu den laufenden Diskussionen mit den Landwirtschaftsministern und dem Europäischen Parlament beizutragen, hat die Kommission auch andere Maßnahmen vorgeschlagen, die kurz- und mittelfristig durchgeführt werden könnten, beispielsweise die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Produktionskosten, Margen und Geschäftspraktiken in der Landwirtschaft. Lebensmittelversorgungskette.

Darüber hinaus schlägt Brüssel konkrete Verbesserungen des aktuellen Rechtsrahmens vor, der in der Verordnung zur Schaffung einer gemeinsamen Marktorganisation für Agrarprodukte festgelegt ist. Dazu gehört die Verschärfung der Regeln für Verträge, die Landwirte mit Abnehmern in der Lebensmittelindustrie oder im Einzelhandel abschließen, und eine Verschärfung Erzeugerorganisationen.

In diesem Sinne schlägt die Kommission die Möglichkeit neuer Regeln zur grenzüberschreitenden Durchsetzung unlauterer Geschäftspraktiken vor und hat sich zu einer umfassenden Bewertung der seit 2021 geltenden Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verpflichtet.