TOLEDO, 3. Mai. (EUROPA PRESS) –

Das Vizeministerium für Bildung, Universitäten und Forschung hat kostenlose Tests zur Erlangung des Titels „Absolvent der obligatorischen Sekundarstufe“ in der Autonomen Gemeinschaft Kastilien-La Mancha gefordert. Die Fristen für die Einreichung von Bewerbungen laufen von diesem Freitag bis zum 22. Mai für den ersten jährlichen Test und vom 17. Juni bis 5. Juli für den zweiten Test.

Dies geht aus der Resolution hervor, die das Amtsblatt von Kastilien-La Mancha in seiner Ausgabe von diesem Freitag veröffentlicht und von Europa Press gemeldet hat. Darin heißt es, dass man am Tag der Feierlichkeiten mindestens achtzehn Jahre alt sein muss, um an diesen Tests teilnehmen zu können Tests; nicht über den Titel „Absolvent der obligatorischen Sekundarstufe“ oder einen gleichwertigen Titel für akademische Zwecke verfügen; nicht die obligatorische Sekundarschulbildung studieren oder nicht die Bereiche oder Fächer studieren, für die Prüfungen in der Sekundarschulbildung für Erwachsene in einer ihrer Modalitäten eingeschrieben sind, sei es persönlich oder aus der Ferne.

Bewerbungen werden vorzugsweise elektronisch eingereicht, indem das Formular ausgefüllt und elektronisch gesendet wird, das auf der Bildungsplattform EducamosCLM (https://educamosclm.castillalamancha.es/) verfügbar sein wird, auf die auch vom elektronischen Hauptsitz der Verwaltung aus zugegriffen werden kann Gemeinderat von Kastilien-La Mancha (https://www.jccm.es).

Anträge können auch persönlich bei der Kanzlei der für Bildung zuständigen Zentralen Dienste des Ministeriums oder seiner Provinzdelegationen sowie an jedem der in Artikel 16.4 des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober vorgesehenen Stellen eingereicht werden Gemeinsames Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen.

Bewerber müssen den der Prüfungsgebühr entsprechenden Betrag zahlen, der für jede der jährlichen Prüfungen auf 10,44 Euro festgelegt ist. Bewerber aus kinderreichen Familien erhalten jedoch einen Bonus von 50 Euro pro 100 Euro.

Die Testorte veröffentlichen die Listen der zugelassenen und ausgeschlossenen Personen. Für den ersten Jahrestest wird die vorläufige Liste am 10. Juni und die endgültige Liste am 17. Juni veröffentlicht.

Für den zweiten Jahrestest wird die vorläufige Liste am 19. Juli und die endgültige Liste am 4. September veröffentlicht. Die vorläufige Liste kann innerhalb von zwei Werktagen nach ihrer Veröffentlichung Gegenstand einer Klage sein.

Die Tests finden am 19. Juni für den ersten Jahrestest und am 9. September für den zweiten Jahrestest statt.