CUENCA, 23. Mai. (EUROPA PRESS) –

Seprona-Agenten des Kommandos der Guardia Civil von Cuenca haben, nachdem sie auf mehrere in sozialen Netzwerken veröffentlichte Videos aufmerksam geworden waren, bis zu 31 Geländefahrzeuge entdeckt, die an einer organisierten Expedition nicht autorisierter Kraftfahrzeuge teilnahmen und durch verschiedene geschützte Gebiete fuhren Gebiete des Cuenca-Gebirges.

Diese Fahrzeuge folgten der gleichen Route und fuhren durch endemische Orte im Herzen des Cuenca-Gebirges mit Umweltschutz (Naturpark Serranía de Cuenca, Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung, besondere Vogelschutzzone, Abschnitte des Flusses Júcar, die für die Fischzucht genutzt werden, Karosserie). der unterirdischen hydrografischen Konföderation des Tejo und des besonderen Schutzgebiets des Flusses Tejo), wodurch die Flora und Vegetation der geschützten Lebensräume, durch die Fahrzeuge verkehren, erheblich geschädigt wird; sogar mehrere Stellen der Flüsse Júcar und Escabas durchqueren.

Die Beamten überprüften vor Ort die schwerwiegenden Schäden, die an Orten von hohem Naturwert entstanden waren, wie unter anderem an den Quellen des Escabas-Flusses und mehreren Orten in den Gemeinden Buenache de la Sierra und Cuenca, wie von berichtet die Guardia Civil in einer Pressemitteilung.

Nach einer gründlichen Untersuchung durch die Guardia Civil in den Monaten März und April war es möglich, die Besitzer der Geländefahrzeuge zu identifizieren, die an diesen Routen teilnahmen, und alle Fakten an die Provinzdelegation für nachhaltige Entwicklung in der Provinz zu übermitteln Cuenca, wegen Nichteinhaltung des Dekrets 63/2006, Freizeitnutzung, Camping und Verkehr von Kraftfahrzeugen in der natürlichen Umgebung; Gesetz 9/1999 vom 26. Mai zum Naturschutz und Gesetz 5/2007 vom 8. März zur Erklärung des Naturparks Serranía de Cuenca, mit Strafen zwischen 100 und 100.000 Euro.

Die Guardia Civil weist darauf hin, dass das Fahren abseits öffentlicher Straßen sowie durch geomorphologische Elemente oder besondere Schutzgebiete gemäß dem Naturschutzgesetz 9/99 generell verboten ist und dass für die Durchführung organisierter Offroad-Routen Es ist erforderlich, die Genehmigung der entsprechenden Provinzdelegation einzuholen.