PALMA, 23. Mai. (EUROPA PRESS) –

Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJIB) hat die Klage eines Elternteils einer Schule auf Mallorca zurückgewiesen, der beantragt hatte, dass die Regierung seinem Sohn mindestens 25 Prozent der Fächer auf Spanisch geben solle.

Die Regierung lehnte seinen Antrag ab und lehnte die Klage ab. Dem Gericht zufolge basiert die Petition nicht auf regionalen oder staatlichen Gesetzen, sondern auf den Urteilen des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs, die in Bezug auf das System ergangen sind. Katalonisches Bildungssystem, wie das TSJIB in einer Pressemitteilung berichtet.

In diesem Sinne sind die Richter der Ansicht, dass die Antwort der katalanischen Regierung in den Fällen, auf die sich der Kläger bezieht, auf seinen Fall nicht anwendbar ist. Daher betont das Gericht, dass die Prämisse des Vaters, dass das balearische und das katalanische Bildungssystem identisch seien, „weder gerechtfertigt ist noch akzeptiert werden kann“. Den Richtern zufolge analysiert der Beschwerdeführer weder die Bildungsstandards der Balearen noch deren Artikel oder den Umgang mit Verkehrssprachen.

In dem Urteil lehnen die Richter das Hauptargument der These des Klägers ab, die sich auf Urteile stützt, die auf anderen Rechtsvorschriften beruhen. Sie betonen, dass das balearische Bildungssystem ein binäres Modell nicht verhindert, weshalb 25 Prozent der Kernfächer auf Spanisch unterrichtet werden, da die Verkehrssprache nicht das einzige Mittel ist, um die Vorgaben des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs zu respektieren Gericht.

Ebenso weist die Kammer darauf hin, dass, wenn die Bildungsverwaltung der Balearen den Eltern nicht die Möglichkeit garantieren könnte, ein öffentliches Zentrum in derselben Gemeinde zu wählen, in dem die Verkehrssprache nicht nur Katalanisch ist, daraus geschlossen werden sollte, dass die Verwaltung dies tut das balearische Bildungsgesetz nicht respektieren.

Darüber hinaus weisen die Richter darauf hin, dass der Antrag des Vaters, der sich ausschließlich auf den konkreten Kurs und die Schule bezieht, nicht gewährleistet, dass der Grundsatz der sprachlichen Verbindung des balearischen Bildungssystems real ist.