Die Abteilung für Beschäftigung, sozialen Zusammenhalt und Gleichstellungsförderung des Provinzrates von Bizkaia wird 910.000 Euro für die Durchführung von Projekten im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern zur Verfügung stellen, um den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024 zu veranlassen, nachdem der Regierungsrat der Provinz Bizkaia beschlossen hat, Projekte im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern durchzuführen Die Landesorganisation hat den zu diesem Zweck gestellten Aufruf zur Gewährung von Finanzhilfen und den Landesbeschluss zur Genehmigung der Regelungsgrundlagen genehmigt.

Wie die Vertreter der Landesorganisation erklärten, regelt der Text vier Arten von Finanzhilfen: Finanzhilfen zur Stärkung von Frauenvereinen (80.000 Euro); finanzielle Unterstützung von Frauenvereinen zur Durchführung von Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (252.000 Euro); Finanzielle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen zur Durchführung von Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (378.000 Euro); Zuschüsse für transformative Projekte zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (200.000 Euro).

Um finanzielle Unterstützung erhalten zu können, muss die antragstellende Organisation die in den Artikeln 21, 28, 35 oder 42 des Provinzdekrets festgelegten Bedingungen erfüllen, je nach Art der eingereichten finanziellen Unterstützung.

Die finanzielle Unterstützung wird durch eine Anordnung des Provinzdeputierten zur Förderung von Beschäftigung, sozialem Zusammenhalt und Gleichstellung gemäß den Wettbewerbsregeln gewährt, d. h. die finanzielle Unterstützung wird den Bewerbungen gewährt, die gemäß diesen Regeln die höchste Bewertung erhalten die in den jeweiligen Artikeln festgelegten Kriterien, jedoch unter Berücksichtigung des jeweiligen Budgets. Die Grenze ist der in der Abteilung festgelegte Betrag.

Wenn die finanzielle Unterstützung gemäß dem festgelegten Verfahren genehmigt wird und seit der Bekanntgabe der Entscheidung des Verfahrens mindestens zehn Tage vergangen sind, wird 0 des Betrags der gewährten finanziellen Unterstützung bearbeitet.

Organisationen, die finanzielle Unterstützung erhalten möchten, müssen den entsprechenden Antrag unbedingt in der elektronischen Zentrale gemäß den Bestimmungen von Artikel 14.2.a des Gesetzes 39/2015 vom 1. Oktober 2015 des Gemeinsamen Verwaltungsverfahrens der öffentlichen Verwaltungen einreichen (https:/ /www.ebizkaia.eus/eu/hasiera). Die Frist für die Einreichung von Anträgen beträgt einen Monat ab dem Tag nach der Veröffentlichung des Provinzdekrets im Amtsblatt von Bizkaia.

Zu den strategischen Zielen der Generaldirektion zur Förderung der Gleichstellung in der Abteilung zur Förderung von Beschäftigung, sozialem Zusammenhalt und Gleichstellung gehört die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

Zusammen mit Maßnahmen zur guten Regierungsführung strukturieren die drei Interventionsachsen das VI für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Bizkaia. Provinzplan (2021-2024): Arbeit für ein Leben ohne Machogewalt, feministische Stärkung und Gleichberechtigung in einer nachhaltigen Entwicklung.

In diesem Zusammenhang kommt der Arbeit gemeinnütziger Frauenvereine und gemischter Organisationen eine Schlüsselrolle für den gesellschaftlichen Wandel hin zur Gleichberechtigung zu. Zu diesem Zweck verfügt die Direktion zur Förderung der Gleichstellung neben anderen Instrumenten über eine Reihe von Finanzhilfelinien, mit denen sie die Stärkung von Frauen, die Sichtbarkeit von Unterschieden, die Überwindung von Rollen und Stereotypen usw. fördern kann.