Informationen zur Einhaltung des Standards erhalten Sie auch unter der Telefonnummer des Bürgerservices und auf einer Website.

BILBAO, 13. Mai. (EUROPA PRESS) –

Der Stadtrat von Bilbao hat ein Büro eröffnet, um über alles rund um die Einführung der Umweltzone (ZBE) zu informieren, die am 15. Juni in Kraft treten wird. Das in der Ripa Street gelegene Zentrum bietet Informationen, Prozessmanagement und Beratung.

Ebenso sind ab diesem Montag alle Details zum Inhalt und zur Einhaltung der neuen Regelungen unter einer Bürgerservice-Telefonnummer und auf einer Website abrufbar.

Wie der Stadtrat mitteilt, befindet sich das Bürgerinformationsbüro in der Ripa-Straße Nr. 7. Auf diese Weise können sich Interessenten von Montag bis Freitag von 8:30 bis 18:30 Uhr sowie ab 20:00 Uhr über die Einzelheiten der Norm und die verschiedenen Aspekte, die ihre Einhaltung beeinflussen, informieren und beraten lassen in den Monaten Juli und August von 15:00 bis 17:00 Uhr. Darüber hinaus können alle notwendigen Verfahren rund um die ZBE direkt von der Geschäftsstelle aus durchgeführt werden.

Die Verfahren können auch elektronisch über eine mobile APP durchgeführt werden, die mit Inkrafttreten der Verordnung am 15. Juni aktiviert wird.

Alle diesbezüglichen Informationen können auch online über die bereits zu diesem Zweck freigegebene Website bilbao.eus/zbe eingesehen werden, auf der alle zur Einhaltung der Vorschriften erforderlichen Informationen gesammelt werden.

Seit diesem Montag ist außerdem die Kontakttelefonnummer 94 644 54 12 freigeschaltet, über die Informationen über den Inhalt und die Einhaltung der ZBE-Verordnung in Bilbao eingeholt und Einladungen an Bewohner bearbeitet werden können.

Die Regelungen zur Umweltzone (ZBE), die am 15. Juni in Kraft treten, „ermöglichen eine Verbesserung der öffentlichen Gesundheit und der Luftqualität sowie die Förderung einer nachhaltigen Mobilität im Dorf und entsprechen damit den Richtlinien der Europäischen Union.“ mit dem Ziel, die für 2030 geplanten Umweltziele zu erreichen.“

Gemäß der am 10. Mai verabschiedeten Verordnung dürfen Fahrzeuge, die als schadstoffarm gelten, sowie Fahrräder, Fahrräder mit Tretunterstützung, andere Fahrräder und Fahrzeuge die ZBE frei befahren und befahren sowie darin parken.

Die Zufahrt, der Verkehr und das Parken werden werktags, Montag bis Freitag, von 7:00 bis 20:00 Uhr in der ZBE für umweltschädliche Fahrzeuge (B) und Schwerverschmutzer (A) eingeschränkt.

Aufgrund dieser Einschränkungen wurden für bestimmte Fahrzeuge und Situationen Ausnahmen vorgesehen, beispielsweise für Fahrzeuge von Personen, die vor Inkrafttreten der Verordnung innerhalb der ZBE wohnten, für Fahrzeuge zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität, für Notfall- und Notfahrzeuge, für historische Fahrzeuge und für Mopeds weniger als 50 ccm und weniger als 45 km/h erreichen.

Die Verordnung sieht neben den Übergangsfristen, die für einige Gruppen gelten, diese und weitere konkrete Ausnahmen vor, um die Umsetzung und Anpassung der Regelung zu erleichtern.

Aus diesem Grund werden die Zufahrts- und Verkehrsbeschränkungen ab Inkrafttreten der Verordnung bis Ende 2029 schrittweise in Abhängigkeit vom Schadstoffpotenzial der Fahrzeuge aktiviert. Auf diese Weise können ab dem 1. Januar 2030 nur noch Fahrzeuge, die als schadstoffarm gelten, die ZBE von Bilbao erreichen, dort verkehren und dort parken.

Die generelle Beschränkung tritt am 15. Juni für A- oder ungekennzeichnete Fahrzeuge in Kraft, ein Jahr später für B-Fahrzeuge und stellt damit das wichtigste Anpassungsmoratorium dar.

Die Fahrzeuge von Einwohnern, die im Geltungsbereich der ZBE registriert sind und vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung im Steuerregister für mechanische Traktionsfahrzeuge der Stadtverwaltung von Bilbao eingetragen sind, sind von dieser Verordnung nicht betroffen. Die Befreiung gilt auch für Fahrzeuge, die Bewohner auf Miet-, Leasing-, Nießbrauchs-, Pacht-, Leasingbasis oder im Namen ihres Unternehmens besitzen.