Der Berufungsantrag der Quebec Maritimes Junior Hockey League (QMJHL)*, der die Sammelklage von Carl Latulippe, einem ehemaligen Spieler der Chicoutimi Saguenéens, der behauptet, in den 90er Jahren Opfer von Misshandlungen geworden zu sein, gegen sie eingeleitet haben wollte, wurde gerade eingereicht vom Berufungsgericht abgelehnt worden.
In einem am Dienstag ergangenen Urteil stellte Richterin Sophie Lavallée fest, dass der Richter, der die Erhebung einer Sammelklage gegen die QMJHL, ihre 18 Teams und die Canadian Hockey League genehmigt hatte, keinen Fehler begangen hatte. Das Verfahren kann daher voranschreiten.
Der Sammelklageantrag wurde von Carl Latulippe eingereicht, der behauptet, Opfer von körperlichem, psychischem und sexuellem Missbrauch geworden zu sein, nachdem er im Draft 1994 als erster Spieler ausgewählt wurde. Der Ex-Spieler fordert 650.000 US-Dollar von den Angeklagten und 650.000 US-Dollar Kollektivzahlung Strafschadensersatz und vorbildlicher Schadensersatz.
Der Richter am Obersten Gerichtshof, Jacques G. Bouchard, genehmigte am 10. April die Erhebung einer Sammelklage in diesem Fall.
In ihrem Berufungsantrag argumentierte die QMJHL, dass Richter Bouchard „Rechtsfehler“ begangen habe, indem er „die Prüfung der „zeitlosen gesamtschuldnerischen Haftung“ der beiden Ligen und der 18 Teams auf die Debatte in der Sache verschoben habe.“ Die QMJHL erwähnte, dass 13 der von dem Verfahren betroffenen Teams „zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Missbräuche“ von Carl Latulippe noch nicht einmal gegründet worden seien.
Richterin Lavallée erinnert in ihrem Urteil daran, dass „die Berufung letztlich Ausnahmefällen vorbehalten bleiben muss“. Sie sagte, die Kriterien für die Zulassung einer Berufung seien „nicht erfüllt“. Sie betont, dass Richter Bouchard in der Genehmigungsphase „die nötige Vorsicht walten ließ“ und „von seinem Ermessen Gebrauch machte, diese Frage“ der „zeitlosen gesamtschuldnerischen Haftung“ nicht sofort zu entscheiden. Da diese Frage „keine reine Rechtsfrage ist, ist es kein Fehler, in der Genehmigungsphase zu entscheiden, dass sie im Lichte der Beweise in der Sache entschieden wird“, schreibt Richter Lavallée. Richter Bouchard hat daher seine Arbeit gut gemacht und „sich, wie es sein sollte, darauf beschränkt, zu prüfen, ob der Antrag (auf Genehmigung einer Sammelklage) nicht unhaltbar, leichtfertig oder offensichtlich unbegründet war.“