Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte am Dienstag die Grundrechtsverletzungen Russlands auf der Krim seit der Annexion der ukrainischen Halbinsel im Jahr 2014.

Das 2014 und 2018 von Kiew angerufene Gericht mit Sitz in Straßburg (Nordosten) stellte in einem Urteil der Großen Kammer, seiner höchsten Instanz, fest, dass Moskau gegen Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen habe Rechte (Recht auf Leben) aufgrund „der Existenz einer Verwaltungspraxis des gewaltsamen Verschwindenlassens und des Fehlens wirksamer Ermittlungen“ in dieser Angelegenheit.

Der russische Staat, der nach dem Einmarsch in die Ukraine im Februar 2022 vom EGMR ausgeschlossen war, habe sich auch zahlreicher Verstöße auf der Krim schuldig gemacht, stellten europäische Richter fest.  

Das Gericht stellte insbesondere Verstöße gegen Artikel 3 (Folterverbot) aufgrund „Misshandlungen ukrainischer Soldaten, Menschen ukrainischer ethnischer Herkunft, Krimtataren und Journalisten“ fest.

Der EGMR prangert auch die „geheime Inhaftierung“ derselben Personen an und fordert Moskau auf, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um so bald wie möglich die Rückkehr der betreffenden Gefangenen, die von der Krim in die auf der Krim gelegenen Strafanstalten überstellt wurden, in völliger Sicherheit sicherzustellen.“ das Territorium der Russischen Föderation“.

Das Gericht befindet Russland außerdem der „Belästigung und Einschüchterung religiöser Führer, die sich nicht an den russisch-orthodoxen Gottesdienst halten [insbesondere ukrainisch-orthodoxer Priester und Imame]“, für schuldig.

Sie macht sie für eine „Repression gegen nichtrussische Medien“ und ein Demonstrationsverbot zur Unterstützung der Ukraine verantwortlich.

Die 17 Richter, die einstimmig entschieden, stellten außerdem fest, dass Moskau seinen Verpflichtungen aufgrund „des Verbots der ukrainischen Sprache in Schulen und der Verfolgung ukrainischsprachiger Schüler“ nicht nachgekommen sei.

Ihren Angaben zufolge hat Moskau mit der Errichtung einer Grenze zwischen der Krim und dem ukrainischen Festland auch die Bewegungsfreiheit untergraben.

Im Hinblick auf die Krimtataren, eine muslimische Minderheit, stellt der EGMR fest, dass Russland gegen Artikel 14 der Menschenrechtskonvention verstößt, der Diskriminierung verbietet.

Obwohl Russland nicht mehr Teil der EMRK ist, bleibt es für Verstöße verantwortlich, die vor seinem Ausschluss am 16. September 2022 begangen wurden.

Sie wird wegen anderer Taten angeklagt, darunter der militärischen Aggression der Ukraine im Februar 2022 und der Zerstörung des Malaysia-Airlines-Fluges MH17 im Jahr 2024.