Zu den Neuerungen, die Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, gehört diejenige, die sich auf die Berechnung der Arbeitslosigkeit auswirkt, die es ermöglicht, 10% mehr als die monatliche gesetzliche Grundlage für diejenigen zu erheben, die bereits mehr als sechs Monate Arbeitslosigkeit verbraucht haben Vorteil.

Die Änderung ist aufgrund einer Änderung des konsolidierten Textes des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes möglich, der durch das Gesetz 31/2022 eingeführt wurde, das des Allgemeinen Staatshaushalts. In der nun geänderten Norm wurde festgelegt, dass die Höhe des beitragsabhängigen Arbeitslosengeldes durch Anwendung von zwei Prozentsätzen auf die Regelgrundlage ermittelt wird:

– 70 % während der ersten 180 Tage

– 50 % ab Tag 181

Die neue Berechnungsmethode behält den ersten Prozentsatz bei, der für die ersten sechs Monate gilt, erhöht sich jedoch von 50 % auf 60 % des zweiten Prozentsatzes, der in der Endphase der Leistung erhoben wird. Die Änderung kommt daher nur denjenigen zugute, die nach Beitragszahlungen von mehr als 720 Tagen arbeitslos geworden sind, da sie zwar nach 360 Beitragstagen Anspruch auf Zahlung haben, die Zeit, die der Arbeitslosigkeit entspricht, für diejenigen, die sechs Monate erreichen, jedoch nicht erreicht wird einen Preis von weniger als 719 Tagen haben.

Diese Erhöhung kommt ab sofort denen zugute, die Arbeitslosengeld beantragen, aber auch denjenigen, die sie bereits einziehen, die sehen werden, wie ihr Gehalt ab diesem Monat um diese 10 % steigt. Ihre Bewerbung ist jedoch nicht rückwirkend. Mit anderen Worten, wenn bereits 50 % einer monatlichen Zahlung eingezogen wurden, wird die Differenz bis zu 60 % für diese Zahlungen nicht gezahlt.

Wenn wir die Leistung beantragen müssen und vorher abschätzen möchten, was diese Änderung in unserem Fall bedeutet, können wir das Selbstberechnungsprogramm auf der SEPE-Website aufrufen. Es ist ein Werkzeug, das es ermöglicht, eine Simulation auf der Grundlage der Informationen durchzuführen, die der Benutzer selbst in das System eingibt. Das System führt keine Überprüfung durch, die die Übereinstimmung der vom Benutzer angebotenen Daten mit denen in den SEPE-Datenbanken überprüft, sodass das Ergebnis nicht bindend ist.

Um andererseits zu wissen, wie lange wir Anspruch auf die Leistung haben, ist es notwendig zu wissen, dass es von der in dieser Tabelle angegebenen Zeit abhängt:

-Bei 360 bis 539 Beitragstagen erhalten wir 120 Leistungen.

-Mit zwischen 540 und 719 sind wir auf 180 gestiegen.

-Bei einer Angabe zwischen 720 und 899 Tagen ergibt sich eine Leistungsdauer von 240 Tagen. Ab hier kann sich die Neuberechnung des Nutzens auf uns auswirken

-Bei 900 bis 1.079 Beitragstagen erhalten wir 300 Leistungen.

-Mit zwischen 1.080 und 1.259 Beitragstagen erhalten wir 360 Leistungen.

-Bei 1.260 bis 1.439 Beitragstagen erhalten wir 420 Leistungen.

-Bei 1.440 bis 1.619 Beitragstagen erhalten wir 480 Leistungen.