OVIEDO, 23. Apr. (EUROPA-PRESSE) –
Das Bildungsministerium eröffnet ab diesem Montag, dem 24. April, und bis zum 5. Mai die Frist für die Einreichung von Einschreibungsanträgen für das Schuljahr 2023/2024 in den Schulen, die als erste Option ausgewählt wurden. Dieser Kalender ist neun Tage vor dem letzten Jahr.
Die Veröffentlichung der vorläufigen Liste der akzeptierten und abgelehnten Anträge in jedem Zentrum erfolgt am 17. Mai. Ebenso wird der Zeitraum der Anschuldigungen zwischen dem 17. und 19. Mai festgelegt, während die endgültige Liste am 5. Juni bekannt gegeben wird.
Die Formalisierung der Registrierung in Säuglings- und Grundschulzentren kann vom 20. bis 27. Juni erfolgen. Für beförderte und nicht beförderte ESO- und Abiturstudenten gilt der festgelegte Zeitraum vom 3. bis 14. Juli.
Von der Regierung des Fürstentums wird mitgeteilt, dass das Ministerium am 6. März das Verfahren zur Zulassung von Studenten für den nächsten Kurs mit der Auslosung in alphabetischer Reihenfolge zur Auflösung von Punktgleichheiten in öffentlichen und privat subventionierten Bildungszentren eingeleitet hat. Die ersten beiden Buchstaben des ersten Nachnamens waren GO und der Sinn der alphabetischen Reihenfolge, von den Buchstaben A bis Z.
Die Tombola fand am Hauptsitz des Ministeriums statt, offen für die interessierte Öffentlichkeit und in Anwesenheit der Bildungsministerin Lydia Espina, zusammen mit den Technikern des Planungsdienstes, die sie organisiert hatten.
Andererseits eröffnet an diesem Montag auch die Anmeldefrist für Schulen von 0 bis 3 Jahren für 2023/2024, die ebenfalls bis zum 5. Die erste vorläufige Liste wird am 29. desselben Monats veröffentlicht. Die Frist zur Einreichung von Anträgen wird bis zum 1. Juni verlängert. Die Gemeinden werden die endgültige Liste am 5. Juni verteilen und die Registrierung kann bis zum 16. dieses Monats formalisiert werden.
Von der Exekutive wird daran erinnert, dass dieser Kurs als Neuheit „eine Befreiung von der Einschreibegebühr für Familien mit einem Einkommen von weniger als 42.000 Euro sowie eine Klärung der Organisation der Wartelisten“ beinhaltet.