Der Schüler, der in der 3. bis 6. Klasse der Grundschule und auf allen Ebenen der ESO eingeschrieben ist, hat Zugriff auf den Solidaritätsfonds für Bücher, da sich dieser nicht ändert

SANTIAGO DE COMPOSTELA, 20. Mai. (EUROPA PRESS) –

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Universitäten und Berufsbildung eröffnet an diesem Dienstag und bis zum 21. Juni generell die Frist für Familien, um Hilfe für den Kauf von Lehrbüchern und Schulmaterial zu beantragen sowie sich am Buchsolidaritätsfonds zu beteiligen öffentliche Schulen.

Dieser Zeitraum wird ab der Formalisierung der Einschreibung um einen Monat verlängert, ausnahmsweise für Studierende, die zu einem späteren Zeitpunkt in den Kurs einsteigen, und für diejenigen, die die 4. Klasse der ESO wiederholen und keinen Platz im Basis-FP erhalten.

Gemäß der an diesem Montag im Amtsblatt von Galizien (DOG) veröffentlichten Verordnung ist der Solidaritätsfonds für Schüler gedacht, die zwischen der 3. und 6. Grundschule sowie für alle ESO-Kurse eingeschrieben sind, da die Lehrbücher auf diesen Ebenen des Jahres 2023 wiederholt werden /24 Studienjahr.

Was die Hilfsaufrufe betrifft, so gilt der Kauf von Lehrbüchern für Schüler der 1. und 2. Grundschule und der Sonderpädagogik; und für Schulmaterial in allen Grund-, Sekundar- und Sonderpädagogikkursen.

Schüler in Schulen und Kursen, die „E-Dixgal“, die digitale Buchinitiative der Xunta, nutzen, werden vom Solidaritätsfonds und den Gutscheinen für den Kauf von Büchern ausgeschlossen, können sich aber für Materialien entscheiden.

Parallel dazu beginnt an diesem Dienstag die Frist, ebenfalls bis zum 21. Juni, für Privatschulen, sich der Initiative des Buchsolidaritätsfonds und der Hilfslinie zum Erwerb von Büchern und Materialien anzuschließen.

Familien müssen den Antrag vorzugsweise über die elektronische Zentrale der Xunta einreichen, sie werden aber auch persönlich in den Zentren akzeptiert. Auch wenn der Student, für den Hilfe gesucht wird, für das nächste Jahr noch nicht an einer Schule oder einem Institut aufgenommen ist, wird er sich an der Einrichtung melden, an der er derzeit eingeschrieben ist.

Gemäß der von der DOG veröffentlichten Verordnung wird das Kriterium für die Vergabe der Kopien des Solidaritätsfonds – von der 3. bis zur 6. Grundschule und in der gesamten ESO – das Pro-Kopf-Einkommen der Familieneinheit sein, wobei jedoch von der DOG betreute Schüler bevorzugt werden Treffen und derjenige mit einer Behinderung von mindestens 65 Prozent.

Wenn dieser Fonds erschöpft ist, wird das Zentrum die notwendigen Lehrbücher erwerben, um die Verfügbarkeit für Familien mit einem Pro-Kopf-Einkommen von bis zu 10.000 Euro, Studenten unter Vormundschaft oder mit einer Behinderung von mindestens 65 Prozent zu gewährleisten. In diesem Fall zahlt die Xunta jeder Schule 40 Euro pro Buch in der Grundschule und 45 Euro in der ESO.

Die Zuschüsse für den Kauf von Büchern (1. und 2. Grundschule) betragen im Allgemeinen 160 oder 240 Euro, je nach Einkommen, für die Grundschule; und 180 oder 270 Euro für ESO.

Dagegen beträgt die Beihilfe für Schulmaterialien – für alle Klassenstufen – 60 oder 75 Euro, ebenfalls abhängig vom Einkommen, sowohl in der Grundschule als auch in der Sekundarstufe.

Die Gutscheine werden vom Direktor jedes Zentrums abgestempelt und unterschrieben und sind für jeden Schüler einzigartig. Bei Verlust durch die Familie oder die Buchhandlung wird kein neuer Gutschein ausgestellt. Wenn der Interessent einen Fehler im Gutschein feststellt, hat er 10 Werktage Zeit, den Antrag zu ändern und zurückzusenden.

Begünstigte Studierende können die Bücher und Materialien in der Einrichtung ihrer Wahl kaufen, müssen den gesamten Betrag jedoch in einem einzigen Geschäft ausgeben. Sie müssen diese „schnellstmöglich“ nutzen, wie es in der Anordnung der DOG heißt, die Frist endet aber „in jedem Fall“ am 10. April 2025.

Später müssen die Verantwortlichen der Buchhandlungen, die im entsprechenden Register eingetragen sein müssen, die ermäßigten Beträge den örtlichen Dienststellen des Bildungsministeriums mitteilen, damit diese den Betrag zurückerhalten können.

Sie müssen dies auch „so schnell wie möglich“ tun, auf jeden Fall jedoch bis zum 12. Dezember. Sollten die Gutscheine später genutzt werden, werden Sie zwischen dem 1. Januar und dem 22. April 2025 benachrichtigt.