(Informationen des unterzeichnenden Unternehmens)

Cartagena, 11. Dezember 2023. – Die Zugänglichkeit des Internets ist in Spanien zu einer Priorität geworden, die unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass alle Benutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, effektiv mit digitalen Websites interagieren können. Sowohl öffentliche Einrichtungen als auch viele private Unternehmen haben eine verbindliche Web-Zugänglichkeit als Voraussetzung. Während es komplex sein kann, zu verstehen, was Barrierefreiheit im Internet ist und wie man sie auf einer Website umsetzt, erleichtert die Präsenz von ADDAW und seinen Lösungen nicht nur die Einhaltung von Gesetzen, sondern auch die Bereitstellung eines gleichberechtigten Zugangs zu Online-Inhalten. Darüber hinaus fördert ADDAW Aufklärungskampagnen in Bildungseinrichtungen darüber, wie barrierefreie Inhalte für die verschiedenen Arten von Legasthenie erstellt werden können, denen ein Lehrer in seinem Klassenzimmer begegnen kann.

Unter Barrierefreiheit im Internet versteht man die Praxis, Websites so zu entwerfen und zu entwickeln, dass alle Benutzer, einschließlich Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Behinderungen, effektiv auf Informationen zugreifen und diese nutzen können. Dieses Grundprinzip zielt darauf ab, gesetzliche Vorschriften einzuhalten und das Online-Erlebnis für jeden Einzelnen zu bereichern.

Aktuelle Gesetze, wie das Gesetz 56/2007 über Maßnahmen zur Förderung der Informationsgesellschaft (LISI), legen eindeutig fest, dass die Barrierefreiheit im Internet mittlerweile für viele Unternehmen im Land obligatorisch ist. Dazu gehört die Erfüllung mindestens der Stufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einer Reihe international anerkannter Richtlinien. Diese Verordnung legt die Notwendigkeit fest, digitale Schnittstellen zu entwerfen, die für alle verständlich, navigierbar und bedienbar sind, auch für Menschen mit einer Behinderung.

Die Verpflichtung zur Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards gilt insbesondere für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen, die Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbringen, mit mehr als 100 Mitarbeitern oder mit einem Umsatz von mehr als 6 Millionen Euro, da ihnen eine besondere wirtschaftliche Bedeutung zukommt. Die Kriterien decken verschiedene Branchen ab, unter anderem von Finanzdienstleistungen und Einzelhandel bis hin zu Wasserversorgungsunternehmen, Elektrizität und Reisebüros.

Die Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit im Internet ist jedoch nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern stellt auch eine bedeutende Chance dar, ein breiteres Publikum zu erreichen. Die Anpassung von Websites an barrierefreie Standards erleichtert nicht nur die digitale Integration, sondern erweitert auch die Reichweite von Unternehmen auf ein vielfältiges Publikum und verbessert das Benutzererlebnis für alle.

Mit der zunehmenden Bedeutung von Online-Präsenz und Digitalisierung ist die Barrierefreiheit im Internet zu einem integralen Bestandteil einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Geschäftsstrategie geworden. Mithilfe der Association for the Defense of the Right to Web Accessibility (ADDAW) und ihrer spezialisierten Dienste können sich Unternehmen an die Vorschriften anpassen und sicherstellen, dass ihre Schnittstelle barrierefrei ist.

ADDAW führt Audits zur Barrierefreiheit im Internet durch und bietet Beratungsdienste zur Förderung einer besser zugänglichen digitalen Umgebung an. Zu seinen Dienstleistungen gehören WCAG 2.2 A/AA/AAA-Audits unter Einsatz manueller Maßnahmen und künstlicher Intelligenz sowie rechtliche Unterstützung und Compliance-Tests mit der WCAG-EM-Methodik und Website-Zertifizierung.

Von der Identifizierung von Problemen bis hin zur Implementierung von Lösungen bietet ADDAW Unterstützung und Unterstützung, um sicherzustellen, dass Unternehmen nicht nur die Vorschriften einhalten, sondern auch ein integratives digitales Erlebnis bieten.

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