Die Frist für Personen, die im Wählerregister der Einwohner der Baskischen Autonomen Gemeinschaft (VAE) eingetragen sind, um bei den Wahlen zum baskischen Parlament am Sonntag per Briefwahl abzustimmen, endet am Donnerstag, dem 18. April.

Konkret handelt es sich um Personen, die im Baskenland leben und beschlossen haben, diese Art der Stimmabgabe zu beantragen, oder die vorübergehend im Staat Spanien oder im Ausland leben, aber im Wählerverzeichnis der Einwohner des Baskenlandes eingetragen sind.

Wie Quellen der baskischen Regierung mitgeteilt haben, haben diese Personen nach Erhalt aller Unterlagen bis Donnerstag Zeit, sie unter Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweises zu den Büros der Organisation Correos zu bringen.

Andererseits haben Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und im Wählerverzeichnis der im Ausland lebenden Einwohner eingetragen sind, ebenfalls bis Donnerstag Zeit, an den in den Konsulaten aufgestellten Wahlurnen zu wählen.